14-mal 744 Euro

Der Sozialpolster wird immer dicker – wozu arbeiten?

Steiermark
26.02.2010 18:00
Ein Regierungsbeschluss lässt die Wogen im Land hochgehen: Die SPÖ drückte am Montag, wie berichtet, gegen die Stimmen der ÖVP ihre "bedarfsorientierte Mindestsicherung" durch. Für steirische Sozialhilfeempfänger wird es künftig 14-mal im Jahr 744 Euro geben. Das Geld kommt bar auf die Hand - sofern der Empfänger nichts verdient oder sein Monatseinkommen unter 744 Euro liegt.

Gibt auch der Landtag sein Okay (wovon auszugehen ist), kommen etwa 5.000 Steirer in den Genuss dieser Unterstützung. Nun wird im Land diskutiert: 744 Euro mal 14 - lohnt es sich da überhaupt noch zu arbeiten? Wieso stehe ich dann in der Früh eigentlich noch auf?

SPÖ: "Sozialpolitischer Meilenstein"
Für den roten Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser ist's ein "sozialpolitischer Meilenstein": "Erstmals sind diese Menschen auch krankenversichert. Die Kosten dafür übernimmt der Bund, das Land spart sich sechs Millionen Euro pro Jahr. All jene, die unverschuldet in Not geraten sind, werden nicht mehr unter die Armutsgrenze fallen."

ÖVP: "12-mal reichen"
Kritik an der Neuregelung kommt hingegen von der Volkspartei: "Es geht um Gerechtigkeit für jene, die arbeiten. Arbeit muss sich lohnen, alles andere wäre ungerecht!", wettert Klubchef Christopher Drexler. "Wir wollen Arbeit fördern und dürfen uns nicht darauf beschränken, Arbeitslosigkeit zu verwalten. Ich bin für die Mindestsicherung, aber 12-mal reichen."

  • Daten und Fakten
    Ausbezahlt werden 744 Euro für Alleinstehende, 14-mal im Jahr. Dies entspricht - umgerechnet auf zwölf Monate - einer monatlichen Auszahlung von 868 Euro. 
  • Die Armutsgrenze liegt derzeit bei 830 Euro. Wohn- und Heizkostenzuschuss sind bereits inkludiert. 
  • Anspruchsberechtigt sind all jene, die gar nichts verdienen oder ein monatliches Einkommen unter 744 Euro haben (sie bekommen eine Aufzahlung). 
  • Man bekommt keine Sozialhilfe, wenn man die vom AMS vorgeschlagene Arbeit verweigert. 
  • Man muss sich einem Gesundheitscheck unterziehen, falls man sich für arbeitsunfähig erklärt.

von Gerald Schwaiger ("Steirerkrone") und steirerkrone.at

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