Seit Auffliegen der Hakenkreuz-Affäre am Welser Magistrat sind mittlerweile 14 Monate vergangen. Ein Mitarbeiter der Ordnungswache posierte in seinem Schlafzimmer vor einer Nazi-Fahne. Das Foto gelangte an die Öffentlichkeit - der ehemalige Kandidat der freiheitlichen Gewerkschafter für die Personalwahlen der Stadt Wels wurde entlassen. Dagegen kämpfte der Welser rechtlich an. Die Richter sind sich uneinig.
Oberste Gerichtshof entscheidet
Für das Landesgericht Wels ist die Entlassung gerechtfertigt. Für das Oberlandesgericht nicht. Dagegen beruft nun die Stadt. In letzter Instanz entscheidet jetzt der oberste Gerichtshof in Wien.
Kündigung am Heiligen Abend
Unabhängig davon flatterte am Heiligen Abend dem Mitarbeiter eine „Vorsichtskündigung“ ins Haus. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Stadt, die im Dezember 2017 ausgesprochene Entlassung nun als Kündigung ansieht und nach Ablauf der Kündigungsfrist das Dienstverhältnis mit 31. März 2018 beendet werde.
Stadtchef Rabl lehnt Rückkehr strikt ab
„Er ist kein Beamter. Bei Bediensteten kann man auch bei Vertrauensverlust eine Kündigung aussprechen. Das Vertrauen ist jedenfalls nicht mehr gegeben“, ist FPÖ-Stadtchef Andreas Rabl dennoch auf die Entscheidung der Richter in Wien gespannt. Der Verlierer trägt die gesamten Prozesskosten.
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