
Dieser Strip sorgte für höllisch viel Furore: Mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche hatte sich die deutsche Schauspielerin Antje Mönning - wie berichtet - auf einem Parkplatz vor drei Männern gerekelt (siehe auch Video oben) und war deswegen auf der Anklagebank gelandet. Dort musste sich die 41-Jährige ehemalige „TV-Nonne“ am Dienstag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Mönning muss nun für die freizügige Aktion 300 Euro Strafe zahlen. Ihr Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Schauspielerin sagte, sie wolle auch in Zukunft mit „lustigen Aktionen“ auf das Thema aufmerksam machen: „Nacktheit ist keine Straftat.“
„Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen“, sagte die Schauspielerin vor Gericht. Der Richter jedoch verurteilte die 41-Jährige wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Er sah den exhibitionistischen Auftritt nicht als Kunst. Es habe sich um eine sexuelle Handlung gehandelt, jedoch nicht um eine erhebliche.
Mönning postete nach der Urteilsverkündung ein kurzes Statement auf ihrer Facebook-Seite und bedankte sich für die große Anteilnahme. Sie werde sich nun nach „drei Stunden absurder Gerichtsverhandlung und zahlreichen Interviews“ mit ihrem Anwalt besprechen, war dort zu lesen.
Zivilpolizisten filmten mit
Die Darbietung der Schauspielerin - im Gerichtssaal herrschte Unklarheit darüber, ob es sich um einen Striptease oder einen Tanz handelte - hatte für reichlich Medienwirbel gesorgt. Zwei der Männer waren Zivilpolizisten, die das Tänzchen filmten.
Mönning, die in der TV-Serie „Um Himmels Willen“ eine Nonne spielte, stritt den Auftritt nicht ab, sondern ließ über ihren Anwalt ausrichten, „aus einer künstlerischen Laune heraus“ den Rock gehoben zu haben. Es habe sich um eine improvisierte Performance gehandelt. Mönning ließ außerdem wissen, den Parkplatz bewusst ausgesucht zu haben, weil sexuelle Interaktion jeglicher Art dort akzeptiert sei. „Ich beschäftige mich seit Jahren künstlerisch mit der spielerischen Befreiung von gesellschaftlichen Zwängen und Prüderie.“
Die beiden Polizisten waren mit einer Lkw-Kontrolle beschäftigt, als sich Mönning im Juni mit ihrem Wagen vor das zivile Streifenfahrzeug stellte und mit der Darbietung begann. Zur Beweissicherung habe einer der Beamten die Kamera eingeschaltet. Sie hätten sich belästigt gefühlt, sagten die Polizisten. Der Lastwagenfahrer meinte dagegen, er sei ein lebenslustiger Typ und habe den Auftritt als Auflockerung betrachtet, nicht als Belästigung.
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