Jihadisten-Prozes

Auf USB-Stick war Anleitung zum Terroranschlag

Steiermark
26.11.2018 13:52

Im Grazer Straflandesgericht sind am Montag zwei mutmaßliche Jihadisten vor einem Geschworenensenat gestanden. Die beiden Männer mussten sich wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung verantworten. Bei einem von ihnen wurden auf einem USB-Stick Anleitungen für Terroranschläge gefunden.

Die beiden Angeklagten - 24 und 38 Jahre alt - lernten sich laut Ankläger 2015 in einem Islamischen Kulturverein in Wien kennen. Beide sollen versucht haben, neue Mitglieder für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuwerben. Der 38-Jährige, der sich „seit 15 oder 20 Jahren in diesem Milieu bewegt“, wollte laut Anklage selbst in den Jihad ziehen und nahm in einem radikalen Glaubensverein in Wien „eine zentrale ideologische Rolle“ ein.

„Direkt in die Hölle gegangen“
Er soll auch eine Gruppe von Anhängern dieser Ideologie überredet haben, tatsächlich nach Syrien zu gehen und sich dem IS anzuschließen. Zwei Paare und ihre insgesamt neun Kinder waren darunter, „die direkt in die Hölle gegangen sind“, wie es der Staatsanwalt formulierte. Die Eltern mussten sich nach ihrer Rückkehr in Graz vor Gericht verantworten und wurden verurteilt, nun sollen sie als Zeugen aussagen.

Der jüngere Angeklagte fuhr selbst nach Syrien und kehrte 2015 wieder zurück. Bei ihm fand sich ein USB-Stick mit Texten zu den Themen „Sprengstoff-Bombenlehre“, „Anschlag mit Mobiltelefon“, „Herstellung und Verwendung biologischer Waffen“ oder „militärische Nutzung von Elektronik“, zu Blei- und Arsenvergiftungen sowie Napalm.

„Lehrgang zur Durchführung von Terroranschlägen“
„Das war ein Lehrgang zur Durchführung von Terroranschlägen“ befand der Staatsanwalt. Zusätzlich wurden beim Beschuldigten an der Türschnalle seines Zimmers Spuren des Sprengstoffs TNT (Trinitrotoluol) gefunden. Zu einem Mädchen soll er außerdem gesagt haben, er habe jetzt „Lust, ein paar Köpfe abzuschneiden.“

Radikal oder neugierig?
Während der Ankläger ihn als „massiv radikal“ einstufte, nannte ihn sein Verteidiger einen „neugierigen Menschen“, der sich „Blödsinn heruntergeladen hat“. Er wolle aber „nicht die Leute abschlachten“, sondern er habe nur angeben wollen.

„Keine Antwort“
Der 38-Jährige betonte mehrmals, er habe sich „von diesem Gericht losgesagt“, daher durfte sein Pflichtverteidiger auch nichts sagen. Er selbst gab sich auch wenig auskunftsfreudig. „Keine Antwort“, lautete seine Standardfloskel. Er distanzierte sich auch von seinen bisherigen Aussagen: „Da bin ich eingeschüchtert worden“, erklärte er.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Ein Urteil wurde für Mittwoch erwartet.

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