Ab 1. April gelten strengere Regeln für Nikotinpouches, E-Liquids und E-Zigaretten. Nicht ausdrücklich erwähnt sind bei der Gesetzesänderung jedoch nikotinhaltige Zahnstocher. In einer Tiroler Mittelschule wurden diese aromatisierten Holzstäbchen nun verboten. Denken Sie, die Nikotinregelungen sollten noch weiter verschärft werden?
Aufgrund der neuen Regelungen dürfen ab April Nikotinbeutel (Pouches oder Snus) nur noch in Trafiken, E-Liquids (die in E-Zigaretten bzw. Vapes verwenden werden) zusätzlich in Dampfershops ausgegeben werden. Auch der Onlineverkauf sowie die Bewerbung dieser Produkte sind mit der Gesetzesänderung verboten.
Bei der Jugend liegen jedoch auch aromatisierte Zahnstocher, teils nikotinhaltig, im Trend. Ein einzelner Zahnstocher kann dabei bis zu sechs Milligramm Nikotin enthalten, das entspricht mehr als drei Zigaretten.
Was halten Sie von diesen Regelungen? Sind diese ausreichend, um die Jugendlichen vor gefährlichen Substanzen zu bewahren? Wo sollte Ihrer Meinung nach noch nachgeschärft werden? Was könnte hingegen gelockert werden? Erzählen Sie es uns in den Kommentaren und diskutieren Sie mit!
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