Um 211 Mio. Dollar

US-Richterin will Strafe für Monsanto reduzieren

Ausland
23.10.2018 06:24

Die Millionen-Strafzahlung gegen den US-Saatguthersteller Monsanto wegen möglicher Krebsrisiken seiner Unkrautvernichter soll drastisch reduziert werden. Eine Richterin in San Francisco erklärte am Montag, der gegen die Tochter des deutschen Chemiekonzerns Bayer verhängte Schadenersatz für einen Krebspatienten, soll um 211 Millionen Dollar verringert werden. Statt 289 Millionen Dollar (gut 250 Millionen Euro) soll der Konzern nur 78 Millionen Dollar (knapp 70 Millionen Euro) Strafe zahlen.

Die Forderung Monsantos nach einem neuen Prozess wies die Richterin aber zurück. Monsanto war im August von einem Geschworenengericht in San Francisco zur Zahlung von 289 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt worden. Glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel wie Roundup und RangerPro hätten „wesentlich“ zur Krebserkrankung des Klägers Dewayne Johnson beigetragen, hieß es zur Begründung. Monsanto habe nicht vor der Gefährlichkeit der Herbizide gewarnt.

Krebskranker arbeitete mit Herbiziden
Der ehemalige Hausmeister ist unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und macht die Herbizide von Monsanto dafür verantwortlich, mit denen er lange arbeitete. Der zu Bayer gehörende Saatguthersteller kündigte damals umgehend Berufung gegen seine Verurteilung an.

Summe für abschreckende Strafmaßnahme reduziert
Der im August verhängte Schadenersatz von 289 Millionen Dollar setzte sich aus zwei Teilen zusammen: 39 Millionen Dollar für den gesundheitlichen und finanziellen Schaden Johnsons sowie 250 Millionen als abschreckende Strafmaßnahme.

Diese 250 Millionen Dollar sollen nun auf 39 Millionen abgesenkt werden, wie Richterin Suzanne Bolanos erklärte. Johnson kann dies bis zum 7. Dezember akzeptieren. Andernfalls soll der Schadenersatz in einem neuen Prozess festgelegt werden.

Johnsons Anwälte erklärten, das weitere Vorgehen nun zu prüfen. Sie begrüßten aber, dass die Richterin das Urteil als solches aufrechterhalten habe.

Monsanto bestreitet schädliche Wirkung
Im Zentrum des Verfahrens stand damals die Frage, ob die in den Unkrautvernichtungsmitteln Roundup und RangerPro enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat. Monsanto, das seit Juni zum Bayer-Konzern gehört, bestreitet eine solche Wirkung seines Produkts. In der Forschung ist diese Frage umstritten.

8700 Klagen wegen möglicher Erkrankung durch Glyphosat
Die deutliche Reduzierung des Strafschadenersatzes durch das Gericht sei laut Bayer „ein Schritt in die richtige Richtung“, doch plane der Pharma- und Agrochemiekonzern, Berufung beim California Court of Appeal einzulegen. Einen von Monsanto gestellten Antrag auf einen neuen Prozess lehnte die Richterin jedoch ab. Das Verfahren ist bedeutend, da in den USA nach jüngsten Angaben rund 8700 Klagen wegen möglicher Erkrankungen durch Glyphosat gegen Monsanto laufen.

EU-Zulassung für Mittel wurde verlängert
Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland gelangten zu dem Schluss, dass keine Krebsgefahr von dem Unkrautvernichtungsmittel ausgeht. Dagegen hatte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

In der EU war die Zulassung des Mittels nach zwei Jahren lebhafter Debatten Ende 2017 um weitere fünf Jahre verlängert worden. In Deutschland soll die Anwendung von Glyphosat deutlich eingeschränkt werden.

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