Legales „Gras“ in Graz

Hanf-Shops florieren: Kunden sind keine „Hascher“

Steiermark
23.10.2018 06:15

Fast an jeder Straßenecke gibt es in der steirischen Landeshauptstadt mittlerweile ein Geschäft, das CBD-Hanf verkauft. Manche sehen dieses „Cannabis light“ jedoch kritisch: Es sei eine Einstiegsdroge und nur der erste Schritt zu einer Legalisierung von Cannabis, warnen sie. Ein Suchtexperte hält dem Fakten dagegen.

Erst unlängst hat in der Ungergasse wieder ein Hanf-Shop eröffnet: mit einem Selbstbedienungsautomaten, „24/7“ geöffnet. „Den Kunden ist Diskretion wichtig“, sagt der Besitzer Marcus Reistenhofer. Verständlicherweise. Wer will schon als „Hascher“ verschrien sein? Das Geschäft blüht. Reistenhofer ist bereits auf der Suche nach einem zweiten Standort.

CBD macht nicht high
„Cannabis enthält 80 verschiedene Cannabinoide. Die wohl bekanntesten sind Tetrahydrocannabinol, kurz THC, und Cannabidiol, CBD genannt“, sagt Ulf Zeder, der Drogenbeauftragte der Stadt Graz, und erklärt den Unterschied: „THC macht high, CBD nicht.“ Es hat andere Wirkungen: „Entspannend, angstlindernd, entzündungshemmend, antipsychotisch“, zählt Zeder auf. CBD sei der „Gegenspieler“ von THC - soll heißen, es schwächt dessen Wirkung etwas ab.

Die Produktpalette ist groß: Es gibt Tropfen, Kapseln, Öl, aber auch Blüten und Haschisch. „Es sieht aus wie normales Cannabis“, sagt der Experte. Damit es legal ist, muss der THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegen, „tatsächlich liegt er aber bei ungefähr 0,01 Prozent“. Zum Vergleich: Das „richtige“ Gras hat 20 Prozent, manchmal sogar mehr.

CBD-Zigarette statt Bier am Feierabend
Die Kunden seien keine Drogensüchtigen. „Es gibt Kiffer, die damit ihren Cannabis-Konsum reduzieren wollen, aber die meisten sind Leute, die starke Schmerzmittel nehmen müssen und einmal etwas anderes probieren wollen, und Leute, die nicht gut schlafen können“, sagt Zeder.

„Lifestyle-Konsumenten“ gebe es zwar auch, Zeder sieht darin aber kein Problem: „Wo ist das Problem, wenn jemand am Feierabend statt einem Bier CBD konsumiert?“ Nachsatz: „Der Staat sollte froh darüber sein, dass die Leute am nächsten Tag ausgeruht zur Arbeit kommen…“

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Shops nicht betreten. „Das ist eine Selbstverpflichtung. Die Betreiber könnten rein rechtlich auch an Sechsjährige verkaufen“, so Zeder.

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