Es steht schwarz auf weiß auf dem Formular: Jede Änderung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden. Das tat eine gebürtige Halleinerin (42) nicht: Sie wanderte 2007 mit ihrem Mann und vier Kindern nach Kanada aus und bekam neun Jahre lang staatliche Leistungen wie Familienbeihilfe auf ihr Konto überwiesen. Nun saß sie wegen schweren Betrugs im Landesgericht Salzburg und wurde verurteilt.
„Sie wusste es nicht und kam 2016 zufällig drauf“, erzählte Verteidiger Roland Reichl. Als die Mutter nämlich die Reisepässe in Vancouver verlängern wollte. Gegenüber Richterin Gabriele Glatz schilderte die von Schicksalsschlägen geprägte Selbstständige ihren Lebensweg: Hierzulande war es eine „schwierige Zeit“, eine die von Streit geprägt war. Deshalb entschloss sie sich, mit ihrer Familie 2007 nach Kanada auszuwandern. Drei Jahre davor hatte sie für ihren Jüngsten den letzten Antrag auf Familienbeihilfe gestellt. Seit diesem Zeitpunkt bekam sie Geld - bis zum Jänner 2016. In Summe: mehr als 78.000 €.
„Ich habe es nicht schlimm gefunden, weil ich ja Österreicherin bin“, versuchte die Angeklagte zu erklären. „Ich habe nicht nachgedacht, es hat uns geholfen. Wir wollten niemandem schaden.“ Für Staatsanwalt Michael Schindlauer war es ein „willkommenes Zusatzeinkommen“, er forderte eine Verurteilung.
Dem folgte der Schöffensenat: Richterin Glatz verhängte drei Monate auf Bewährung. „Sie haben den Kopf in den Sand gesteckt und die Unterstützung zu Unrecht bezogen“, so Frau Rat. Das sei ja auch in Kanada so, dass „der Bezug nur geht, wenn auch im jeweiligen Staat Leistungen erbracht werden.“ Übrigens zahlte sie bereits 20.000 Euro zurück.
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