Klauseln „unwirksam“

PlayStation-Network: Sony wegen AGB abgemahnt

Spiele
10.09.2018 07:56

Verbraucherschützer in Deutschland haben Sony wegen dessen PlayStation Network abgemahnt. Viele Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Dienstes, über den Nutzer digitale Inhalte wie Spiele oder Filme zum Download oder Stream erwerben, Nachrichten austauschen oder Mehrspieler-Partien austragen können, seien „nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam“, so die Verbraucherzentrale NRW.

Kundenfeindlich sei beispielsweise die Regelung zum Verfall von Guthaben auf dem PSN-Konto. Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden - eine Regelung, die sich laut Verbraucherzentrale übrigens auch bei anderen Playern der Branche findet. Moniert wurden zudem Klauseln, nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Hiervon betroffen seien vor allem Spiele nebst sogenannten In-App-Käufen.

Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten.

Die Abmahnung soll Sony dazu bringen, die monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. „Sollte sich der Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor Gericht“, so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.

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