Eitrige Kuh-Klauen

Vor Gericht: Bauer für Tierarzt zu geizig

Tierecke
04.07.2018 10:34

Nicht selten landeten zuletzt Bauern vor dem Landesgericht, die im Stall die nötige Sorgfalt vermissen ließen. So war gestern auch ein Unterländer (61) wegen Tierquälerei angeklagt, weil er für ein Rind mit eitrigen Klauen keine tierärztliche Hilfe holte. „Das war mir zu teuer“, räumte er unumwunden ein - Verurteilung!

Das Tierdrama nahm im Herbst in einem kleinen Betrieb mit fünf Hektar Grünland und fünf Stück Vieh seinen Lauf: Eine Kuh litt an eitrigen Klauen, was der Landwirt zunächst auch durchaus ernst nahm. Mit Salben versuchte er das Tier zu behandeln. Doch nach Tagen wurde die Kuh immer schwächer, konnte nicht mehr aufstehen, fraß auch kaum noch und verendete schließlich. „Warum holen Sie keinen Tierarzt, wenn ein Rind nicht mehr stehen kann?“, fragte der Richter. „Die Kosten von etwa 200 Euro waren mir halt zu viel“, räumte der bisher unbescholtene Landwirt ein. Nachsatz: „Aber Schmerzen wird’s schon gehabt haben.“ Acht Tage lang lag der Kadaver des Tieres dann am Hof, bei der BSE-Kontrolle stieß man auf den fast schon verwesten Körper.

Vier Monate bedingte Haft
Angeklagt war der eigenwillige 61-Jährige auch im Zusammenhang mit einem erbitterten Weg-Streit. Die Gemeinde hatte einen Prozess gewonnen, wonach Wanderer den über das Grundstück des Bauern verlaufenden Pfad nutzen dürfen. Dies sah der Landwirt aber nie ein. Als sich eine Wandergruppe trotz einer Sperre mit Ästen durchkämpfen wollte, soll es zur Drohung mit dem „Erschießen“ gekommen sein, auch gegenüber dem abwesenden Bürgermeister. Hier gab es - auch weil ein Wanderer verbal übers Ziel schoss - einen Freispruch. Nicht jedoch für die angeklagte Tierquälerei: Es setzte vier Monate bedingte Haft, der Bauer erbat Bedenkzeit.

Andreas Moser, Kronen Zeitung

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