Die Zahl der Terrorismusverfahren hat sich von 68 im Jahr 2013 auf 432 im Vorjahr versechsfacht. Zusätzliche Richter oder Staatsanwälte wurden dafür bisher nicht eingestellt. Der Unmut bei der Justizgewerkschaft über Minister Josef Moser (ÖVP) ist groß, denn die Umsetzung der EU-Richtlinie Terrorismus wird den Gerichten mehr Arbeit bescheren.
Der Widerstand der Justiz gegen die Planstellen-Kürzungen reißt nicht ab. Im Gegenteil: Der Ärger wird sogar kontinuierlich größer. Das von Justizminister Moser vorgelegte Strafrechtsänderungsgesetz 2018 erweitert die Zuständigkeit inländischer Gerichte sowie den Katalog der terroristischen Straftaten.
„Reisen für terroristische Zwecke“ wird strafbar
So wird zum Beispiel „Reisen für terroristische Zwecke“ strafbar - und allein dazu werden laut dem Entwurf 50 Verfahren jährlich erwartet, im sonstigen Terrorismusbereich eine Zunahme um 20 Prozent. Das Ministerium spricht dennoch lediglich von einer geringen personellen Belastung: 0,04 Vollzeitkapazitäten werden für die Staatsanwaltschaften ausgewiesen, für die Gerichte als Mehraufwand sind es 0,03.
Gewerkschaft fordert mehr Planstellen
Empört fällt die Reaktion von Christian Haider, Vorsitzender der GÖD-Bundessektion Richter und Staatsanwälte, aus: „Diese Zahlen kann man nicht ernst nehmen, das ist ärgerlich und unseriös.“ Terrorismus-Verfahren seien viel aufwendiger. Großverfahren wie etwa Dschihadisten-Prozesse binden eine ganze Abteilung monatelang, wie Haider ausführt. Die Gewerkschaft fordert nun mit Nachdruck zusätzliches Personal. Eine Forderung, die auch die Justizwache-Gewerkschaft seit Langem stellt. 300 neue Planstellen verlangte sie ursprünglich, aber nur 75 wurden bisher realisiert. Das sind zweieinhalb Planstellen für jede der 28 Anstalten.
Kronen Zeitung
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).