Osterbrauch

Ab heute werden die Böller krachen

Kärnten
31.03.2018 06:15

Der Tradition nach verkündet das Böllerschießen am Morgen des Ostersonntags die Auferstehung des Herrn. In einigen Gemeinden Kärntens werden schon am Karsamstag neben dem Osterfeuer die Kanonen angeworfen. Theoretisch ist es von Samstag bis Montag erlaubt. Ohne Genehmigung drohen jedoch saftige Strafen.

Am Techelsberg hat das Osterschießen große Tradition. Zum 33. Mal wird heute um 20 Uhr mit Böllern das Osterfest eingeläutet. „Wir haben uns wieder etwas einfallen lassen. Unsere jüngsten Mitglieder dürfen - unter Aufsicht - das Kanonenfeuer eröffnen“, so Obmann Thomas Dollenz.

Auch im benachbarten Moosburg lässt man es krachen. „Vor sechs Jahren haben wir den Brauch nach Gründung der Dorfgemeinschaft St. Peter wiederaufleben lassen“, erklärt Obmann Johann „Paule“ Kandut. Bereits um 16 Uhr werden die Kanonen angeworfen, um 19 Uhr soll dann der Haufen entzündet werden (wenn das Wetter mitspielt). Auch in Rosegg wird wieder „geballert“, nachdem ein jahrelanger Rechtsstreit mit einem Anrainer beigelegt ist.

Grundsätzlich ist das Schießen am Ostersamstag (11 bis 23 Uhr), am Sonntag (6 bis 23 Uhr) und Montag (6 bis 11 Uhr) erlaubt. Es muss aber eine Genehmigung von der Bezirkshauptmannschaft vorliegen. Sonst drohen Strafen bis 2000 Euro.

Christian Rosenzopf
Christian Rosenzopf
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