Wegsperren drohen

Felsbrocken trifft Wanderin – Sankt Gilgen vor Gericht

Salzburg
17.10.2009 15:55
"Im schlimmsten Fall müssen wir viele Wege und Steige im Gebirge sperren", befürchtet Brigitte Slupetzky, die Chefin des Alpenvereins in Salzburg. Denn die ehrenamtlichen Funktionäre werden wegen Unfällen immer öfter geklagt, und müssen da mit ihrem privaten Vermögen haften. In St. Gilgen läuft eine Klage wegen eines Felsbrockens, der eine junge Mutter am Fürberg im Gesicht verletzte.

Mit ihrer Familie spazierte Veronika G., damals 28, im Februar 2008 von Fürberg zum Falkenstein. Auf einem Bankerl rasteten sie, da stürzten mehrere Felsbrocken aus der Wand. Ein fünf Kilo schwerer Stein traf die junge Mutter im Gesicht und verletzte die Frau lebensgefährlich.

Dann fiel der Fels in den Kinderwagen, wo ihr einjähriger Sohn Patrick lag. Der Brocken landete auf seinem Schoß und Oberschenkel, doch die dicke Decke dämpfte den Aufprall so stark, dass der Kleine wie durch ein Wunder völlig unverletzt blieb.

Betroffene klagt Gemeinde
Der Fall liegt inzwischen bei Gericht, wie Brigitte Slupetzky vom Alpenverein berichtet. Denn die junge Mutter, die mehrmals operiert werden musste und monatelange Behandlungen brauchte, klagte die Gemeinde St. Gilgen als Wegerhalter, die mit dem Alpenverein den Wanderweg betreut und mehrmals im Jahr Bergputzer schickt, die lose Steine entfernen. "Unser Vorsitzender wurde im September als Zeuge geholt – aber sogar eine Verurteilung möglich", fürchtet Slupetzky.

Mehrere Prozesse lassen Alpenverein zittern
Und das ist nicht der einzige Prozess, der dem Verein derzeit Sorgen bereitet: Auch ein Unfall im Klettergarten Weißbach bei Lofer liegt bei Gericht. Zu Ostern 2006 löste sich ein Felsbrocken und streifte eine Kletterin. Die 18-jährige Kaprunerin stürzte bis zum Einstieg ab und erlitt ärgste Verletzungen. Auch sie war monatelang in Behandlung.

Slupetzky: "Und ein Fall aus Unterach lässt alle schon das Schlimmste fürchten." Am Bezirksgericht Thalgau wurde der Bürgermeister für diesen Unfall verurteilt, weil das Geländer am Wanderweg dem Gewicht eines 110 kg schweren Mannes nicht standgehalten hatte, der abstürzte und sich verletzte.

Gefahren können nie ausgeschlossen werden
Der Vorwurf bei Gericht: Die Gemeinde hätte das Geländer und den Weg durch Gutachter überprüfen lassen müssen. "Das ist eine Auflage, die ehrenamtliche Vereine gar nicht erfüllen können. Wie sollen wir aus dem Mitgliedsbeiträgen Spezial-Gutachten für Geologie oder für Glaziologie (Gletscherkunde) finanzieren? Und wenn etwas passiert, müssen unsere Funktionäre sogar mit ihrem Privatvermögen haften und vielleicht ins Gefängnis, obwohl sie völlig schuldlos sind." Vor allem im Gebirge müsse "die Eigenverantwortung des Einzelnen viel stärker beachtet werden. Das ist die Natur, das sind Gefahren nie ganz auszuschließen."

von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung

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