'Wir wollen arbeiten'

Ärztinnen kämpfen gegen Pension – Ziel ist Gleichstellung

Tirol
03.10.2009 19:05
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) bekämpften zwei Ärztinnen (61 und 60 Jahre alt) aus der Chefetage der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erfolgreich ihre Zwangspensionierung. Diese auf ständiges EU-Recht aufgebaute Entscheidung entfacht heiße Diskussionen und stellt Arbeitgebern, die das ignorieren, die Rute ins Fenster.

Die 61-jährige Christa Kleist, Chefärztin der PVA, wurde 2008 zwangspensioniert. Per OLG-Urteil wurde diese Pensionierung aufgehoben. Dennoch wurde nun auch Kleists Stellvertreterin, Andrea Schwab (60), von der PVA in Zwangspension geschickt. "Wegen meiner Studienzeit und, weil ich zwei Kinder großzog, fehlen mir anrechenbare Jahre", sagt Andrea Schwab. Christa Kleist hat andere Gründe: "Mir fehlen keine Jahre, dennoch will ich weiter arbeiten. Allein schon, um meinem Leben Sinn zu geben und geistig rege zu bleiben."

Bei der Tiroler Gebietskrankenkasse gibt es einen ähnlichen Fall. "Diese Chefärztin darf jedoch bis 65 weiter arbeiten", betont Schwab. Mit dem Status Quo, Untätigkeit bei laufenden Bezügen, sind beide unzufrieden.

"Wir fordern Gleichstellung von Mann und Frau!"
Die Ärztinnen sehen sich als Vorreiterinnen für Frauen in ähnlicher Lage. "Wir erachten die Regelung - Männer-Pension mit 65 Jahren, Frauen mit 60 - als Diskriminierung und fordern die Gleichstellung von Mann und Frau", betonen sie. Ihr Anwalt, Hanns Forcher-Mayr, sagt: "Die unterschiedlichen Grenzen im Pensionsalter sind als Privileg zu sehen." Jede Frau könne demnach entscheiden, ob sie mit 60 oder später in Pension gehen wolle. "Keinesfalls aber darf sie vor Erreichen des Regelalters (65) zwangsweise in Pension geschickt werden", so Forcher-Mayr. Er glaubt, dass die PVA einen "kapitalen Bock" geschossen hat.

Ganz anders sieht dies PVA-Chef Christian Bernard: "Das Urteil des OGH ist abzuwarten. Die Stellen wurden mit Jüngeren nachbesetzt." Klar sei auch, dass die überwiegende Mehrheit der Frauen die derzeitige 65-60-Regelung bevorzuge. Diese wurde vom Gesetzgeber bis 2024 "eingefroren". Bernard: "Ich bot beiden Damen freie Gutachter-Tätigkeit an, aber sie lehnten ab."

von Hans Licha, Tiroler Krone

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