Die Anwälte der Angeklagten hoben hervor, dass die Bedingungen für einen ausgewogenen Prozess nicht vorhanden seien, da 1.914 Seiten der verschiedenen Rechtshilfeverfahren aus dem Deutschen, Französischen und Englischen nicht ins Italienische übersetzt worden sind. Zu den nicht übersetzten Dokumenten zählen auch mehrere Akten des internationalen Skiverbands FIS, die zur Entlastung der Angeklagten vorgelegt worden waren.
Grundrechte für fairen Prozess fehlen
"In einem Prozess, der sich als durchaus schwierig und kompliziert gestaltet und in dem österreichische Staatsbürger angeklagt sind, ist es unannehmbar, dass Tausende von Akten nicht übersetzt wurden und den italienischen Rechtsanwälten daher nicht zugänglich sind. Die Grundrechte für einen fairen Prozess sind einfach nicht vorhanden", betonte der Turiner Rechtsanwalt Gian Paolo Zancan, der mit seinem Südtiroler Kollegen Wolfgang Burchia Schröcksnadel vertritt.
Debatte um Übersetzungen aufgeschoben
Die Staatsanwaltschaft erwiderte, es gebe laut italienischem Gesetz keine Pflicht, alle Dokumente zu übersetzen. Die Richterin Alessandra Danieli müsse selbst bewerten, welche Akten im Sinne des Prozesses übersetzt werden müssten. Die Richterin beschloss, dass sie bei der nächsten Gerichtsverhandlung am 16. Oktober einen Beschluss bezüglich der Übersetzungen fällen wird.
Danach wurden einige Zeugen der Anklage vernommen, darunter auch einige Carabinieri, die im Zuge der Doping-Razzia am Abend des 18. Februar 2006 in den Quartieren der ÖSV-Langläufer und -Biathleten in Pragelato und San Sicario geamtshandelt hatten.









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