Freispruch in Graz

Nach Todesfall in Klinik – Angeklagter draußen!

Steiermark
04.05.2009 20:07
Jener 70-jährige Steirer, dem vorgeworfen worden war, den Tod eines Patienten in der Grazer Nervenklinik Sigmund Freud (Bild) verursacht zu haben, ist von den Geschworenen für unschuldig befunden worden. Nach zweieinhalbstündiger Beratung lehnten sie beim Prozess am Montagabend in Graz den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab. Der Steirer wurde nach der Verhandlung freigelassen.

Im Detail war dem 70-Jährigen vorgeworfen worden, vorigen Sommer einen Patienten in der Klinik mit einer Semmel und einer Dose Streichwurst erstickt zu haben.

"Hochgradig krank"
Der Angeklagte, der am Montag 70 Jahre alt wurde, wirkte vor Gericht nicht verhaltensauffällig. Er beantwortete die Fragen des Richters und konnte sich sogar an die genauen Daten noch erinnern. Zur Tat selbst konnte er allerdings kaum brauchbare Angaben machen. Tatsache ist, dass der Beschuldigte seit den 60er Jahren immer wieder in die Nervenklinik eingeliefert wurde, er leidet laut Gutachter Peter Hofmann unter "hochgradiger Geisteskrankheit".

Grauenhafter Tod des Opfers
Im Juni vorigen Jahres war er gerade wieder eingeliefert worden, nachdem er in Leoben randaliert hatte. Sein Zimmernachbar, der am Bett festgebunden war und sich nicht rühren konnte, wurde am Abend von einem Pfleger halb erstickt aufgefunden. Jemand hatte ihm eine Semmel und eine kleine Dose Streichwurst in den Mund gesteckt und mit der Hälfte einer langen Semmel so lang nachgestopft, bis der Kranke keine Luft mehr bekam. Er starb trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen.

Polizei war sich sicher
Der 70-jährige Steirer stand als Täter für die Polizei bald fest, es ging daher nur um die dauerhafte Einweisung, da er sowie nicht zurechnungsfähig ist. Doch die Anwältin gab zu bedenken, dass an diesem Abend neun weitere Patienten Zugang zum Opfer hatten. Der Angeklagte bestritt die Tat. Auf der Streichwurstdose wurden zwar DNA-Spuren gefunden, diese stammten allerdings nicht vom Beschuldigten.

Nichtigkeitsbeschwerde
Die Geschworenen entschieden mit 6:2 Stimmen, dass der 70-Jährige nicht der Täter war und lehnten damit den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab. Der Staatsanwalt kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde an, die Entscheidung ist damit nicht rechtskräftig.

Klinik jetzt sicherer
Nach dem Vorfall wurden in der Nervenklinik zur besseren Überwachung der Patienten weitere Sichtfenster eingebaut, außerdem gibt es jetzt neue Alarmsysteme für Patienten wie eine spezielle Armbanduhr und eine Art kleiner Ball, der im Zimmer montiert ist und einen Lichtruf auslöst. Kameras zur Videoüberwachung waren zwar seit dem Vorfall ein Thema, wurden aber noch nicht installiert: "Das wurde zwar mit der Patientenanwaltschaft diskutiert, wir haben uns aber bis jetzt nicht zur Umsetzung entschieden", so Betriebsdirektor Bernhard Haas am Montag.

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