Außerdem behauptete er, dass die Sicherheit bei einem Personenschützer dieser Art nie gewährleistet gewesen sei. Der Bodyguard hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Äußerungen erwirkt. Pooth legte Widerspruch ein und zog vor das Landgericht Düsseldorf.
Die Zivilkammer gab dem Personenschützer nun jedoch Recht und wertete die Äußerungen Pooths als ehrverletzend und herabwürdigend. Er habe nicht glaubhaft machen können, dass die Behauptungen tatsächlich der Wahrheit entsprächen, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Wirtz. Sollte sich Pooth, der nicht vor Gericht erschien, weiterhin ähnlich über seinen ehemaligen Angestellten äußern, droht ihm eine Ordnungsgeldstrafe.
„Urteil ist eine Genugtuung“
Der Anwalt des Leibwächters, Michael Heinz, erklärte, das Urteil sei eine Genugtuung. Nun werde er mit seinem Mandanten beraten, ob eventuell auch Schadensersatzansprüche gegen Pooth geltend gemacht würden. Gegen Verona Pooth hat der Leibwächter wegen gleichartiger Vorwürfe in einem TV-Interview bereits Schmerzensgeldforderungen vor dem Düsseldorfer Landgericht erhoben. Wann es hier zu einer Entscheidung komme, sei aber noch unklar, sagte eine Gerichtssprecherin.
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