Laut Höchstgericht

May braucht OK vom Parlament für Brexit-Fahrplan

Ausland
24.01.2017 13:03

Die britische Regierung muss die Zustimmung des Parlaments zum geplanten EU-Austritt einholen. Dies hat das Oberste Gericht des Landes in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Damit muss Premierministerin Theresa May die Parlamentarier, die überwiegend als EU-freundlich gelten, über den Beginn des Austrittsprozesses abstimmen lassen. Die Europäische Union sieht nach dem Gerichtsurteil die britische Regierung am Zug.

May will die Austrittserklärung bis Ende März nach Brüssel schicken. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, hängt jetzt davon ab, ob ihre Pläne durchgewunken oder eventuell Änderungen verlangt werden. Brexit-Befürworter fürchten jedenfalls, dass ein Mitspracherecht des Parlaments den Zeitplan für die Trennung von der EU durcheinanderbringen und Inhalte verwässern könnte. Denn die Parlamentarier gelten als überwiegend EU-freundlich. Kein Mitspracherecht haben allerdings laut Höchstgericht die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland.

Höchstrichter: "Urteil stellt Brexit selbst nicht infrage"
Ein früheres Urteil hatte den Parlamentariern ein Mitspracherecht zugesprochen. May ist aber der Meinung, dass die Austrittserklärung ohne Abstimmung im Parlament möglich ist und hatte das Urteil angefochten. Elf Richter des Supreme Courts entschieden nun zugunsten des Parlaments - nie zuvor haben sich so viele Richter dort mit einem einzigen Fall befasst. Der Vorsitzende Richter des höchsten britischen Gerichts, David Neuberger, betonte, dass das Urteil nicht das Referendum zum Brexit selbst infrage stelle. Es gehe um rein rechtliche Fragen.

Erst vor Kurzem hatte May in einer Grundsatzrede einen sogenannten harten Brexit, also den Austritt aus der EU und aus dem europäischen Binnenmarkt, verkündet. Die Briten hatten sich im vergangenen Jahr in einer historischen Volksabstimmung mit einer knappen Mehrheit für einen Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen.

EU-Kommission: "Zuerst auf geordnete Trennung einigen"
Die EU-Kommission reagierte am Dienstag vorerst zurückhaltend auf das Gerichtsurteil.Man warte nach wie vor auf die Notifizierung des britischen Austrittsantrags nach Artikel 50 des EU-Vertrags, erklärte ein Kommissionssprecher. Bis dahin wolle die EU-Kommission keinen Kommentar dazu abgeben, hieß es weiter. Der Sprecher betonte allerdings: "Wenn man sich scheiden lassen und dann Freunde auf Grundlage einer neuen Beziehung bleiben will, muss man sich zuerst auf eine geordnete Trennung einigen." Erst dann könne die künftige Beziehung aufgebaut werden.

Lunacek: "Gute Nachricht für Demokratie und Gewaltentrennung"
Die Grünen-Delegationsleiterin im EU-Parlament, Ulrike Lunacek, bezeichnete das Londoner Urteil als "gute Nachricht für Demokratie und Gewaltentrennung". Damit würden die Brexit-Karten neu gemischt, denn das Höchstgericht habe dem britischen Parlament mit dieser pro-demokratischen Entscheidung einen mächtigen Hebel in die Hand gegeben. "Das Parlament - nicht die Regierung - ist in einer Demokratie der legitime Ort, wo eine derart wichtige Frage wie der Brexit debattiert und abgestimmt gehört", so Lunacek.

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