Dieser hatte nämlich entschieden, dass Werbeplakate des Tabakherstellers "Lucky Strike" zulässig sind. Auf den Anzeigen für Zigaretten der Marke heißt es "Schau mal Dieter, so schreibt man Bücher." In dem Satz wurden mehrere Wörter geschwärzt, womit die Firma auf Bohlens Buch "Hinter den Kulissen" anspielt, in dem einige Passagen zensiert werden mussten, nachdem Prominente gegen Bohlen geklagt hatten.
Versteht Spaß - aber nicht beim Rauchen
"Ich verstehe doch Spaß", erklärt Bohlen zu seiner Klage gegenüber "Bild". "Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung."
Zunächst hatte Bohlen beim Landgericht Hamburg und beim Oberlandesgericht zwar gegen Lucky Strike gewonnen, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil später wieder auf. Deshalb verklagt der Pop-Titan nun die Bundesrepublik auf Schadensersatz.
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