Der Salzburger Unternehmer Reinhard Ringler hatte das offenbar 200.000 Euro teure Schmuckstück am 22. August am Ginzkey-Platz gefunden. In der Meinung, es handle sich um einen wertlosen Schlüsselanhänger, schenkte er ihn seiner 13-jährigen Tochter und fuhr auf Urlaub. Als er aus der Zeitung von dem hochkarätigen Verlust erfuhr, ließ er ihn zur Polizei tragen.
Kein Finderlohn
Ein Vertreter Jaggers holte das Juwel am 18. November ab. Danach erklärte Jaggers Wiener Anwalt Gabriel Lansky, seine Mandantin zahle keinen Finderlohn, weil der Salzburger den Ring "massiv verspätet" ausgefolgt habe. Dem Mann stehe das Geld rechtlich nicht zu. Der Finder konterte mit einer Rufschädigungsklage. Er fühlte sich in seiner Ehre gekränkt, weil es der Anwalt laut Medienberichten als "Unfug" bezeichnete, dass Ringler den Schmuck anfangs für wertlos gehalten habe.
"Unfug"?
Am ersten Prozesstag am 4. Mai versuchte Richter Walter Dalus vergeblich herauszufinden, ob nun das Wort "Unfug" tatsächlich gefallen ist oder nicht. Lanskys Rechtsvertreter Gerald Ganzger meinte, das besagte Wort sei wohl nicht gefallen. In der Verhandlung am Dienstag hätte dazu ein Journalist als Zeuge aussagen sollen.
Einvernehmliche Lösung soll gefunden werden
Mittlerweile dürften sich die Wogen etwas geglättet haben. Für die nächsten drei Monate "wurde ein einfaches Ruhen vereinbart", erklärte Ringlers Anwalt Paul Kreuzberger am Montag. "Wir versuchen eine einvernehmliche Lösung zu treffen. Derzeit ist noch nichts geklärt." Falls sich die Anwälte nicht einigen, wird nach Ablauf der Drei-Monats-Frist weiter prozessiert.
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