Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Piloten vor, dass er vor dem Start vom Gebirgsflugplatz in Mauterndorf die Triebwerksleistung mangelhaft überprüft bzw. nicht mittels Feinjustierung des Kraftstoff-Luft-Gemischs optimiert habe. Außerdem habe er das für Graspisten empfohlene Startverfahren nicht befolgt und die Position der Landeklappen falsch gewählt. Weiters soll der Mathematiker zu spät abgehoben und eine zu geringe Geschwindigkeit gewählt haben, was in Summe letztlich zum Absturz geführt habe.
Kurz nach dem Start abgestürzt
Die beiden Deutschen hatten einen Ausflug mit der nahezu neuwertigen "Cessna 172 Skyhawk" unternommen. Beim Heimflug gewann die Maschine mit dem Kennzeichen "D-ETTP" laut Zeugen nach dem Start vom Flugplatz Mauterndorf - mit 1.100 Metern Seehöhe der höchstgelegene Alpenflugplatz Österreichs - kaum an Höhe. Nach einem Kilometer stürzte die Cessna auf eine Wiese, überschlug sich und kam neben dem Gleis der Taurachbahn zu liegen.
Die beiden Insassen wurden schwer verletzt. Der Pilot war eingeklemmt und musste von der Feuerwehr aus den Trümmern geschnitten werden, sein 25-jähriger Begleiter konnte sich selbst retten, er hatte einen Lenden- und einen Brustwirbelbruch erlitten.
Pilot soll insgesamt 40.500 Euro Zahlen
Von den vorgeworfenen Fehlern waren für das Gericht nach Anhörung eines Sachverständigen aber nur zwei kleinere Verfehlungen übrig geblieben. Außerdem hätten am Unfalltag widrige Umstände geherrscht. Bezahlt der 69-Jährige nun eine Geldbuße über 15.000 Euro, die 5.500 Euro Verfahrenskosten und 20.000 Schmerzensgeld an das Opfer, so wird das Verfahren ohne Urteil eingestellt.
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