Die Mongolin leidet an Hepatits B, vor etwas mehr als zwei Jahren wurde ihr in Innsbruck eine neue Leber eingesetzt. Die Frau - sie wohnt seit 2005 in Salzburg - muss regelmäßig zur Untersuchung ins Spital. Die Ärzte geben ihr in der Mongolei kaum eine Überlebenschance. Die medikamentöse Behandlung wurde mittlerweile umgestellt. Das steht in dem ärztlichen Attest, das die 36-Jährige mit dem Antrag auf Aufenthaltsbewilligung nach dem "Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz" der BH übermittelte.
Sie legte zudem eine Einstellungszusage als Reinigungsfrau bei und meldete sich zur Prüfung für ein deutsches Sprachdiplom an. Zuversichtlich stimmt den Anwalt, dass die Salzburger Landesrätin Tina Widmann (VP) ihm mitgeteilt habe, sie werde bei der Sicherheitsdirektion ein gutes Wort für seine Mandantin einlegen.
Dem Gesetz nach müsse der Fall noch einmal geprüft werden, wenn sich im Privat- und Familienleben etwas ändert. Das betreffe auch den Gesundheitszustand des Antragstellers, hieß es aus der Bezirkshauptmannschaft. Die behördeninterne "Gruppe Gesundheit" habe dazu ein Gutachten erstellt, das zum Akt genommen wurde. Wenn die Sicherheitsdirektion zur Auffassung kommt, dass die Ausweisung unzulässig ist, wird die Bezirkshauptmannschaft der Mongolin einen befristeten Aufenthaltstitel erteilen.
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