Lücken geschlossen

NR verschärfte Regeln für die Sonntagsöffnung

Österreich
26.04.2013 19:32
Der Nationalrat hat am Freitag gegen die Stimmen der Grünen eine Novelle der Gewerbeordnung beschlossen, die bürokratische Vereinfachungen bei Betriebsübergaben bringt. Gleichzeitig wurde jene Gesetzeslücke geschlossen, die von der Schlecker-Nachfolgegesellschaft dayli zuletzt für das Offenhalten am Sonntag genutzt worden war. Das Team Stronach lief gegen diesen Abänderungsantrag Sturm, stimmte dem Gesetz letztendlich aber doch zu.

Durch den nunmehrigen Beschluss ist der sonntägliche Warenverkauf mit Gastgewerbekonzession künftig nur dann erlaubt, wenn der "Charakter des Betriebes als Gastgewerbe" auch tatsächlich gegeben ist. Zustimmung zu dieser Regelung kam von allen Fraktionen außer dem Team Stronach, das für die freie Entscheidung von Mitarbeitern und Unternehmern plädierte.

"Getränkeautomat reicht nicht für Sonntagsöffnung"
Eingebracht wurde der Antrag von Wolfgang Katzian. Für den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus und Papier wird damit klargestellt, dass ein Nebengewerbe nicht ein Hauptgewerbe aushebeln kann. Es reiche also nicht aus, als Drogeriemarkt "einen Getränkeautomaten aufzustellen und Leberkässemmeln zu verkaufen", um am Sonntag aufsperren zu dürfen.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner dankte von der Regierungsbank aus für die "klare Regelung". Eine Anlassgesetzgebung sei dies nicht, schließlich sei die Intention gegen die generelle Sonntagsöffnung nicht neu. "Sie machen mit Öffnungen nicht mehr Kaufkraft. Die Kaufkraft verschiebt sich nur von den Kleinen zu den Größeren", argumentierte Mitterlehner. "Diese Marktverschiebung, diese Strukturveränderung von klein zu groß, die wollen wir nicht."

Gewerbeordnungsnovelle bringt Vereinfachungen
Mit der Gewerbeordnungsnovelle wurden auch bürokratische Vereinfachungen beschlossen. So sollen Betriebsübernehmer auf Antrag der Gewerbebehörde eine Zusammenstellung sämtlicher Bescheide und Auflagen erhalten, die den Betrieb betreffen. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit einer angemessenen Übergangsfrist für die Einhaltung von Auflagen.

Auch im Betriebsanlagenrecht gibt es für Unternehmen Lockerungen von Auflagen: Anlagen von vorübergehender Dauer, von denen keinerlei Gefährdung für Leben und Gesundheit ausgehen kann, werden genehmigungsfrei. Konkret betrifft dies etwa das "Public Viewing" in Gastgärten und Gaststätten, sofern dieses nicht länger als vier Wochen aufrechterhalten werden.

Änderungen für Selbstständige bei der Sozialversicherung
Zuvor wurde eine Novelle zum Sozialversicherungsrecht verabschiedet. Sie sieht unter anderem vor, dass selbstständige Mütter, die Wochengeld beziehen, von der Beitragspflicht befreit werden können. Für alle Selbstständigen, die Kindergeld erhalten, wird die Möglichkeit des Dazuverdienens bis zur Geringfügigkeitsgrenze geschaffen. Eine Entlastung für Jungunternehmer soll die Möglichkeit des zinsenfreien Aufschubs (bis zu drei Jahre) von Versicherungsnachzahlungen bringen.

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