Werk von Klimt

Erben fordern Restitution des “Beethovenfries”

Österreich
16.10.2013 09:13
Erben der österreichisch-jüdischen Sammlerfamilie Lederer haben am Dienstag beim österreichischen Kulturministerium einen Antrag auf Restitution des berühmten "Beethovenfries" von Gustav Klimt eingebracht. Das gab Marc Weber, der Rechtsvertreter des in der Schweiz ansässigen Teils der Erbengemeinschaft, Mittwoch früh bekannt.

Der Wandfries, ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils, das 1902 in der Secession erstmals gezeigt wurde und dort nach einer wechselvollen Aufbewahrungsgeschichte heute in einem eigens dafür geschaffenen Raum zu sehen ist, war 1973 von der Republik Österreich erworben worden. Laut zwei unabhängigen Rechtsgutachten lägen nach einer Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 "nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Beethovenfries zurückzugeben", so Weber.

Einst für 750.000 Dollar erworben
Laut "New York Times" war der Fries - es handelt sich dabei um einen Bildzyklus in waagrechter, linearer Form - von Österreich um 750.000 Dollar erworben worden, zur Hälfte des damals vom Auktionshaus Christie's geschätzten Preises.

"Nach der jetzigen Gesetzesfassung ist es möglich, Kunstwerke zu restituieren, die im Zusammenhang mit einem Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz - egal zu welchem Preis - an den Staat verkauft wurden", so Weber. Genau das sei beim Beethovenfries der Fall. "Österreich kann damit nach einem dreiviertel Jahrhundert ein immer noch bestehendes Unrecht endgültig beseitigen."

Rückgabe bereits einmal abgelehnt
Die Rückgabe des "Beethovenfries" wurde bereits früher behandelt - damals aber abgelehnt. Dass der Verkauf nicht aus freien Stücken erfolgte, erschien dem Kunstrückgabebeirat bei einer Entscheidung über die in der NS-Zeit geraubten Bestände der Kunstsammlung Lederer im Jahr 1999 nicht klar bewiesen. Während zahlreiche Werke restituiert wurden, hieß es in der Begründung über das Klimt-Fries unter anderem, dass eine im Jahr 1985 erfolgte Schenkung von 14 Studien zum Beethoven-Fries durch Elisabeth Lederer bzw. deren Legat zugunsten der Albertina im Jahr 1989 "volles Einverständnis der Familie Lederer mit dem 1973 erfolgten Kaufvertrag über den Fries" nahelegen würden.

Ebenfalls als Grund genannt wurde allerdings jener Umstand, der sich nun mit der Novelle zum Teil verändert hat - der Beirat kam damals zu der Ansicht, "dass der Beethoven-Fries von Gustav Klimt nicht einer Restitution unterliegen kann, da dieses Kunstwerk erst 1973 gegen einen damals durchaus angemessenen Preis angekauft wurde." Für Weber ist der Fries aufgrund seiner hohen Prominenz "das beste Beispiel, um zu sehen, ob das Gesetz funktioniert", wie er in der US-Zeitung erklärt.

Kulturministerin Claudia Schmied wollte zu der Causa noch nicht Stellung nehmen, da bisher noch keinerlei schriftliche Unterlagen vorlägen.

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