Mit dem Schuldspruch entschieden die Laienrichter am Montag anders als ihre Vorgänger im ersten Rechtsgang: Im Jänner hatten sich die Geschworenen je zur Hälfte für und gegen den Angeklagten ausgesprochen, was einem Freispruch gleichgekommen wäre. Die Berufsrichter hatten das Urteil damals aber ausgesetzt.
Mord aus Eifersucht
Der 31-Jährige soll die Frau demnach getötet, ihre Haare abgeschnitten und sie mit Kleidungsstücken zugedeckt haben. Gleich darauf soll er seinen Vermieter empfangen und kein Wort gesagt haben. Am nächsten Tag soll er mit Olgas Schmuck und ihrem Handy mit dem Zug in die Schweiz und dann zu seinen Eltern gefahren sein. Auch dort soll er niemanden von dem Verbrechen erzählt haben. Er meldete sich am 6. Juli 2007 bei der Polizei, als er bereits gesucht wurde.
Nach Ansicht des Staatsanwalts geschah der Mord aus Eifersucht, die Frau hatte eine Affäre mit einem französischen Künstler. Der Angeklagte vermutete hingegen seinen Rivalen als Mörder und gab an, schon längere Zeit von dem Seitensprung gewusst zu haben.
Mögliche Tatwaffe vernichtet?
Das DNA-Profil des Mannes wurde auf Zigaretten-Stummeln und Kondomen gefunden, die sich bei der Toten befanden. Sein Verteidiger kritisierte wiederholt die "schwer mangelhaften Ermittlungen" der tschechischen Beamten und bemängelte u.a., dass die mögliche Tatwaffe, ein Bügeleisen, als "wertlos" von den Behörden vernichtet worden war.
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