Die mehr als zehn Vorwürfe umfassende Anklage sei dieser Tage beim Landesgericht eingebracht worden. Sie sei aber noch nicht rechtskräftig, verwies Habitzl auf die zweiwöchige Frist für eine Berufung.
Wirbel um Haftunfähigkeit
2008 war der 46-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und versuchter Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden, Ende Juli 2009 wurde die Verurteilung des Mannes rechtskräftig. Die Haft antreten musste der Wiener Neustädter trotzdem nicht - wegen einer "organisch bedingten Persönlichkeitsstörung" war der Mann für haftunfähig erklärt worden.
Bei einer neuerlichen Hausdurchsuchung am 2. Mai 2011 wurden dann zahlreiche Datenträger mit Kinderpornos und Fotos sichergestellt. Die Auswertung des Materials habe ergeben, dass der Beschuldigte als Produzent agiert haben dürfte, berichtete das Landespolizeikommando. Er hatte sich zudem in etlichen Inseraten als "Privatlehrer" und "Kindermasseur" ausgegeben und soll so seine Opfer angelockt haben.
Der Niederösterreicher wurde am 4. Mai fest- und in U-Haft genommen. Hier spielte die Haftfähigkeit laut Gericht keine Rolle. Ein neues Gutachten brachte schließlich die Wende - der Antrag des Mannes auf Aufschub wurde abgewiesen, er wurde im August in Strafhaft genommen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.