Inzest-Fall

Josef F. in Justizanstalt Stein verlegt

Niederösterreich
03.06.2009 13:15
Die Entscheidung, wo der im Inzest-Fall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. seine Strafe verbüßen wird, ist gefallen. Der 74-Jährige ist am Mittwochvormittag nach dem Frühstück von der Justizanstalt Wien-Mittersteig in die in Krems an der Donau gelegene Vollzugsanstalt Stein verlegt worden. Dort hat er auf eigenen Wunsch eine Einzelzelle bezogen. Im Gefängnis will Josef F. möglichst bald zu arbeiten beginnen.

Ausschlaggebend für den Entschluss, Josef F. in der größten Vollzugsanstalt des Landes unterzubringen, waren das Alter des Mannes, der laut rechtskräftigem Urteil seine eigene Tochter 24 Jahre in einem umgebauten Keller gefangen gehalten und missbraucht hat, sowie sicherheitstechnische Überlegungen.

Josef F. wollte nach Garsten
"In Stein gibt es eine eigene Krankenabteilung, was bei seinem fortgeschrittenen Alter eine Rolle gespielt hat", erläuterte Drexler. Zusätzlich komme das Sicherheitskonzept in Stein mehr dem Häftling entgegen als jenes in der Vollzugsanstalt Garsten, die Josef F. bevorzugt hätte, weil sie näher an seinem Heimatsort Amstetten liegt.

"Die Sicherheitsarchitektur passt besser zu der theoretischen Gefahr, die Josef F. drohen könnte", stellte Drexler fest. Zwar gebe es keine konkreten Hinweise, dass Mithäftlinge dem Mann Böses antun wollten, "aber es ist ja auch draußen bekannt, dass Sittlichkeitsverbrecher bei Mitinsassen auf eine gewisse Ablehnung stoßen", sagte der Vollzugsdirektor. Das sei bei der Entscheidung "präventiv mitbedacht" worden. Stein gilt justizintern als Hochsicherheitsgefängnis.

"Er macht einen gesunden, kooperativen, zukunftsorientierten Eindruck", berichtete Christian Timm, der Leiter der Justizvollzugsanstalt Stein, nach einem ersten längeren Gespräch mit Josef F. Gebrochen wirke der Mann keineswegs: "Es ist auch wichtig, dass er eine Perspektive findet."

"Keine suizidalen Tendenzen"
Die medizinische Erstuntersuchung ergab laut Timm bei Josef F. keine Hinweise auf körperliche Beschwerden. Mit dem Häftling wurden auch erste psychologische Tests durchgeführt. "Es fanden sich keine Anzeichen auf suizidale Tendenzen", erklärte der Anstaltsleiter. Daher sei auch seinem Wunsch auf Unterbringung in einem Einzelhaftraum entsprochen worden.

Der 74-Jährige bekam auch schon einen sogenannten Case-Manager - einen psychologisch geschulten Anstalts-Mitarbeiter - zugeteilt, der ihn zukünftig persönlich betreuen wird. "Herr F. hat konkrete Vorstellungen, was seine Zukunft betrifft. Er möchte arbeiten und sich integrieren. Für extreme körperliche Arbeiten wird man ihn nicht heranziehen können. Er selbst hat gesagt, schwere körperliche Arbeit geht nicht mehr. Aber in unseren 28 Werkstätten wird sich schon eine Möglichkeit finden", erklärte Timm.

Wunsch nach Therapie
Josef F. möchte sich auch einer Therapie gegen seine von einer Gerichtspsychiaterin festgestellten Persönlichkeitsstörung unterziehen. Den genauen Vollzugs- und Behandlungsplan wird eine anstaltsinterne Expertenkommission erarbeiten, die sich aus leitenden Justizwachebeamten, Sozialarbeitern und einem Psychologen bzw. Psychiater zusammensetzt.

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