Causa Heurigenmord

Entscheidung über Strafhöhe wird am 15. Februar gefällt

Niederösterreich
03.02.2010 14:22
Am 15. Februar fällt die Entscheidung darüber, ob der 48-jährige Bulgare, der im Juni 2009 in Pachfurth (Bezirk Bruck/Leitha) die Betreiber eines Heurigenlokals erschossen hat, eine lebenslange Freiheitsstrafe antreten muss. Der Mann war in erster Instanz zur Höchststrafe verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte dann vor Kurzem den Schuldspruch für den Doppelmord. Nun muss sich das Oberlandesgericht (OLG) mit der Berufung gegen die Strafhöhe auseinandersetzen.

Während die Anklagebehörden lebenslange Haft für schuld- und tatangemessen halten, plädiert der Bulgare für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe. Ob ihm diese gewährt wird, entscheidet ein Drei-Richter-Senat in öffentlicher Sitzung, an der auch der Bulgare selbst teilnehmen wird.

21-Jährige überlebte, ihre Eltern nicht
Der Mann war am Pfingstmontag des Vorjahrs nach der Sperrstunde in offenbar räuberischer Absicht in das beliebte Heurigenlokal in Pachfurth eingedrungen. Dabei erschoss er den 50-jährigen Besitzer und dessen 49 Jahre alte Ehefrau. Als die 21-jährige Tochter der beiden die Schreie ihrer Eltern vernahm und Nachschau hielt, feuerte der Eindringling auch in ihre Richtung. Die junge Frau stellte sich tot, was ihr das Leben gerettet haben dürfte: Der Mann beließ es bei dem einen Schuss, der sie schwer verletzt hatte.

Prozess endete mit einstimmigem Schuldspruch
Mit einer Beute von 1.500 Euro verließ der Bulgare den Heurigen wieder. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich später etliche Zeugen, die den Mann kurz vor und während des Tatzeitraums in der Gegend gesehen hatten. Der Bulgare selbst bestritt nach seiner Festnahme jeden Zusammenhang mit der Tat, wurde aber auf Basis zahlreicher DNA-Spuren am Tatort beim Prozess am Landesgericht Korneuburg einstimmig für schuldig erkannt.

Bulgare wird Haft in seiner Heimat verbüßen
Der Mann dürfte – unabhängig vom Ergebnis – unmittelbar nach der Berufungsverhandlung in seine Heimat abgeschoben werden. Die bulgarischen Behörden hatten im Juli 2009 seiner Auslieferung zugestimmt, um der österreichischen Justiz die Strafverfolgung zu ermöglichen. Die Auslieferung wurde allerdings auf neun Monate begrenzt. Seine Strafe wird der 48-Jährige demnach in Bulgarien verbüßen.

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