Gutachten liegt vor

Arsen-Morde in NÖ und Wien: Bogumila W. ist schuldfähig

Österreich
15.09.2012 11:34
Im Fall der Arsen-Vergiftungen eines 68-jährigen Wieners und eines Niederösterreichers (62) hat ein Gutachten jetzt ergeben, dass die tatverdächtige Pflegerin Bogumila W. schuldfähig ist. Die entsprechende psychiatrische Expertise liege vor, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft Krems am Samstag. Die 51-Jährige befindet sich in U-Haft. Sie und ihr Sohn sollen nun angeklagt werden.

Franz Hütter von der Staatsanwaltschaft Krems rechnet mit einem Strafantrag Ende Oktober. Er habe das Gutachten zwar noch nicht gesehen, aber das Verfahren werde stattfinden. "Das Gutachten war eine Vorsichtsmaßnahme. Wir hatten aber nicht daran gezweifelt, dass es das Verfahren geben wird", so Hütter.

Herbert A. und Alois F. starben im Oktober 2010 bzw. im Februar 2011 in Krankenhäusern in Wien und Krems. Die Ende März festgenommene Polin steht im Verdacht, sie getötet zu haben, um an ihre Vermögenswerte zu gelangen. Um toxikologische Tests durchführen zu können, wurden Anfang April die Leichen exhumiert. Die anschließende Untersuchung ergab als Todesursache Arsen.

Gift in Fingernägeln und Organen nachgewiesen
Laut Gutachten des Sachverständigen Christian Reiter erfolgte die Zufuhr des Gifts, das in den Nägeln und Organen der Verstorbenen nachgewiesen wurde, jeweils über einen Zeitraum von mehreren Monaten.

Bei der Obduktion des 62-jährigen Niederösterreichers kurz nach seinem Tod war die Vergiftung nicht erkannt worden. Der Mann war im Zuge der ärztlichen Behandlung vor dem Ableben einer Blutwäsche unterzogen worden. Die Giftstoffe sollen dabei ausgeschwemmt worden sein. Erst nach der Exhumierung wurde das Arsen in den Fingernägeln nachgewiesen, was nun die Basis für die Mordanklage liefert.

Derzeit laufen letzte Erhebungen. So soll auch jener 80-Jährige befragt werden, den die Verdächtige zuletzt gepflegt hatte. In seinem Blut sollen keine erhöhten Arsenwerte gefunden worden sein. Auch gegen den Sohn der Polin wird ermittelt. Ihm könnte eine Anklage wegen vermögensrechtlicher Delikte drohen, da er das Vermögen zur Seite geschafft haben soll.

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