Tipps & Infos

Wissenswertes zur Rücksendung von Online-Einkäufen

Wirtschaft
30.08.2014 11:40
Online-Shopping ist zwar einerseits aufgrund der Zeitersparnis sehr angenehm für den Kunden, andererseits aber auch mit einigen Risiken und teilweise lästigen Kosten verbunden - besonders, seit das neue EU-weite Widerrufsrecht gilt. Was Sie bei der Rücksendung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Besonders Kunden, die bei der Bestellung schon im Kopf haben, einige Artikel wieder zurücksenden zu wollen, können von der neuen Regelung betroffen sein. Neu und positiv ist zwar ein europaweit einheitliches 14-tägiges Widerrufsrechts beim Einkauf im Internet, beginnend mit dem Tag des Warenerhalts durch den Kunden (bzw. ein Jahr, wenn nicht deutlich auf dieses 14-tägige Widerrufsrecht hingewiesen wurde).

Jedoch kann es sein, dass der Händler die Kosten für die Rücksendung an den Kunden weitergibt. Wenn ein Online-Händler dies tun möchte, muss der Kunde allerdings im Vorfeld darüber informiert werden. Wenn nicht wirklich ganz ausdrücklich bei der Bestellung erkennbar ist, dass man die Ware kostenlos zurücksenden kann, hilft ein Blick in die AGB des Händlers.

Wichtige Neuerung: Widerruf
Wenn man von der Möglichkeit einer Retoursendung Gebrauch machen möchte, ist die bloße Rücksendung, quasi als schlüssige Handlung, nicht mehr ausreichend. Der Widerruf muss ausdrücklich und schriftlich erklärt werden. Geben Sie darin neben der Einleitung "Hiermit widerrufe ich den Kauf von..." am besten die Bestellnummer mit Datum und Ihre Kundennummer an. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Bei größeren Bestellsummen sollte man den Widerruf nur mit Empfangsbestätigung und am besten mittels Einschreiben erklären.

Für welche Händler gelten die neuen Regeln?
Grundsätzlich sind Online-Bestellungen, genauso wie telefonische Bestellungen sowie Bestellungen im klassischen Versandhandel in der neuen Regelung umfasst. Ebenso aber jene Verkäufe, die an der Haustür, auf der Straße oder bei sonstigen Veranstaltungen (etwa sogenannte Tupper-Partys) erfolgen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Ware von einem gewerblichen Händler bezogen wurde. Eine Unterscheidung bei Vertreterbesuchen hinsichtlich erbetenem und unerbetenem Besuch gibt es in Zukunft nicht mehr.

Welche Regeln Sie grundsätzlich für einen sicheren Online-Einkauf beachten sollten, erfahren Sie in der Infobox.

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