Betrugsverdacht?

Alles rund ums Thema Kartenmissbrauch

Wirtschaft
30.03.2015 09:21
Betrüger werden immer findiger, was Methoden zum Erlangen von Zahlungskarten-Daten angeht. Als Betroffener trägt man zwar selten persönlich die Haftung dafür, aber allein der Ärger, den man durchleiden muss, ist unangenehm genug. Wie Sie Kartenmissbrauch verhindern bzw. wie Sie sich im Fall des Falles am besten verhalten, erfahren Sie hier.

Als Karteninhaber haftet man für nicht selbst autorisierte Transaktionen bis zur Sperrmeldung der Karte nur bis zu einem Betrag von 150 Euro - bei grober Fahrlässigkeit (wie etwa der gemeinsamen Verwahrung von Karte und Code oder dem Zurücklassen der Karte im Auto, aber auch der Bekanntgabe der Daten auf einer nicht den Sicherheitsstandards entsprechenden Internetseite etc.) auch für höhere Beträge. Nur wenn Sie am Betrug keine Schuld trifft, wie etwa bei Datenklau oder Manipulation von Geräten, haben Sie keine Haftung. Ab Ihrer Sperrmeldung haftet der Kartenherausgeber.

Der Kartenherausgeber prüft nach der Meldung den Betrugsverdacht und erstattet Ihnen den Schadensbetrag zurück. Gleichzeitig wird eine neue Karte mit neuem Code ausgestellt, die Ihnen wieder zugestellt wird.

Um sich dieses Prozedere und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten Sie in jedem Fall vorsichtig mit Ihrer Karte und den Daten umgehen. Dazu zählt grundsätzlich, dass die Karten immer an derselben Stelle aufbewahrt werden sollten, damit man Diebstahl schneller bemerkt, und dass niemals ein PIN-Code zusammen mit der Karte verwahrt werden sollte. Zusätzlich helfen folgende Sicherheitstipps dabei, die Wahrscheinlichkeit für Kartenmissbrauch zu verringern:

Tipp 1 – Verdeckte Codeeingabe
Achten Sie bei der Behebung oder Bezahlung darauf, dass niemand unmittelbar oder schräg hinter Ihnen steht, und schirmen Sie die Codeeingabe mit der Hand oder der Geldbörse ab. Den Tastenweg für den Code merkt man sich meist nach einigen Behebungen und muss nicht mehr aktiv auf das Ziffernfeld schauen. Steht jemand sehr dicht hinter Ihnen, bitten Sie ihn, etwas zur Seite zu gehen.

Tipp 2 – Auf Manipulationen achten
Bevor Sie ein Gerät benutzen, werfen Sie einen Kontrollblick auf den Kartenschlitz und die Tastatur, ob Ihnen etwas Verdächtiges daran auffällt. Meist leuchten grüne Kontrollleuchten über den Einführschlitzen. Bei manipulierten Bankomaten ist eine Vorrichtung vor das eigentliche Gerät montiert. Beheben Sie daher, so weit möglich, nur bei vertrauten Geräten, bei denen Ihnen Veränderungen auffallen würden.

Tipp 3 – Limits nutzen
Lassen Sie sich von Ihrer Bank über Behebungslimits informieren und auch über eventuelle Einkaufsrahmen, damit Sie über den Maximalschaden im Fall des Falles Bescheid wissen. Je geringer Ihre Limits, desto geringer der Schaden. Die Sperrnotrufnummern sind auf jedem Bankomaten vermerkt.

Tipp 4 – Bei Fragen melden!
Sind Sie sich nicht sicher, ob bei einer Behebung alles geklappt hat, weil der Bankomat während der Buchung den Vorgang abgebrochen hat, dann sollten Sie dies bei Ihrer Bank melden und klären. Wird die Karte während der Buchung eingezogen, sollten Sie auch das bei Ihrer Bank melden. In der Regel ist es nicht erforderlich, die Karte deshalb sperren zu lassen, außer Ihnen fällt am Gerät eine Manipulation auf.

Achtung: Wenn Sie die Karte oder das Bargeld zu lange stecken lassen, weil Sie vielleicht gerade telefonieren, wird bei Bankomaten beides eingezogen, bei Geldausgabeautomaten nur die Karte, und Sie müssen sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Notieren Sie auf jeden Fall Uhrzeit und die Nummer des Geräts, damit der Fall aufgrund der Aufzeichnungen des Bankomaten geklärt werden kann. Wenn Sie es vermeiden können, sollten Sie daher nicht außerhalb der Öffnungszeiten der Bank oder am Wochenende bei Fremdbanken beheben.

NFC und Haftung der Bank
Ein neues Thema sind Karten mit Near-Field-Communication-Funktion (NFC), also Karten, welche eine Bezahlung ohne Codeeingabe ermöglichen. Hier ist die Haftung der Banken (noch) nicht klar definiert, die Regelung wird institutsindividuell getroffen. Klar ist, dass Kunden hier ein erhöhtes Risiko tragen, da Beträge von bis zu 25 Euro ohne Codeeingabe bezahlt werden können. Zwischen dem dritten und fünften Behebungsvorgang wird eine Codeeingabe verlangt. Somit beträgt das Risiko für den Kunden bei Kartenverlust bis zu 125 Euro.

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