Rechte Wurfsendung
Gericht: Deutsche Post muss NPD-Flugblatt austragen
Nach der Postdienstleistungsverordnung sei die Post dazu verpflichtet, Zeitschriften grundsätzlich an Haushalte verteilen, urteilte das Gericht und hob damit einen Spruch des Oberlandesgericht Dresdens, der der Post Recht gegeben hatte, auf. Die politische Ausrichtung spiele bei solchen "Universaldienstleitungen" keine Rolle, hieß es zur Begründung.
Postwurfsendung an 200.000 Haushalte
Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag hatte geklagt, weil sich die Post geweigert hatte, das NPD-Blatt "Klartext" mit einer Auflage von 200.000 Exemplaren als Postwurfsendung ohne Adresse an Haushalte im Stadtgebiet von Leipzig zu verteilen. Nach Auffassung des Landgerichts Leipzig und des Oberlandesgerichts Dresden zu Recht: Sie hatten argumentiert, dass es sich bei Druckwerken ohne Adressat um Postwurfsendungen handelt, die nach der Universal-Dienstleistungsverordnung nicht zwingend befördert werden müssen.
Der Anwalt der Rechtsextremisten hatte sich hingegen auf die Meinungsfreiheit berufen. Es dürfe keine "versteckte Zensur" eingeführt werden, indem Publikationen mit bestimmten Meinungen nicht transportiert werden. Das Bundesgericht erklärte weiters: Um die Pressefreiheit zu fördern, müssten Presseerzeugnisse dem Empfänger so günstig wie möglich zugeführt werden.
NPD in zwei Landtagen, bundesweit aber chancenlos
Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) ist eine rechtsextreme Partei mit stark fremdenfeindlichen und aggressiv-nationalistischen Positionen. Sie ist in Deutschland in zwei Landtagen - Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - vertreten. Auf Bundesebene kam sie bei der Bundestagswahl 2009 aber nur auf 1,5 Prozent. Ein Verbotsverfahren scheiterte im März 2003 vor dem Verfassungsgericht wegen verfahrensrechtlicher Fehler.
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