Nun haben sie wieder Hoffnung. Die Grazer Anwälte Harald Christandl und Jochen Eberhardt, sein Liezener Kollege Erich Holzinger haben für ihre Klienten einen Amtshaftungsprozess angestrengt. Und jetzt in erster Instanz auch Recht bekommen. Simpel heruntergebrochen: Die Finanzmarktaufsicht hätte erkennen müssen, dass es bereits seit dem Mai 2000 große Probleme mit den AvW-Geschäften gibt. Im Juristendeutsch heißt das dann Aufsichtsverschulden, die Republik haftet für diese Unterlassung.
Und zwar für sämtliche AvW-Anteilsscheine, die ab 2001 von Anlegern erworben wurden. „Da geht es in Summe schon um eine Schadenssumme von 420 Millionen und insgesamt 12.000 Geschädigte“, so Harald Christandl. Nach diesem erfreulichen Zwischenergebnis für die Anleger hoffen wir, dass die Republik mit den Anlegern bald Vergleichsgespräche aufnimmt“, so die Anwälte Christandl und Eberhardt unisono.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.