Begonnen hat die Geschichte 2009. Da bezog das pensionierte Ehepaar die Wohnung in Salzburg. Schon wenige Tage später behauptete die Erzdiözese aber, der unterschriebene Mietvertrag sei kirchenrechtlich ungültig. Obwohl die Wohnung samt Schlüssel und Meldebestätigung übergeben wurde – wir haben berichtet. Das Ehepaar sollte postwendend ausziehen, was es freilich verweigerte.
Die Kirche klagte deshalb auf Räumung. Dies scheiterte letztlich am Urteil des Obersten Gerichtshofs, der dem Ehepaar recht gab. Das Verfahren landete deshalb nun wieder beim Bezirksgericht in Salzburg.
Strittiger Vertrag ist gültig - aber abgelaufen?
Das hat ein für allemal festgestellt, dass der Mietvertrag gültig ist! Mit einem kuriosen Wermutstropfen: Der Mietvertrag ist laut Urteil bereits abgelaufen, und das Ehepaar müsse nun deshalb ausziehen. Sowie die gesamten Verfahrenskosten von 25.000 Euro übernehmen! Die Kirche berief sich nun plötzlich auf eine Klausel im Mietvertrag – dessen Gültigkeit sie ja ursprünglich bestritten hatte. Laut dieser war der Mietvertrag auf drei Jahre befristet. Im Vertrag steht aber auch, dass den Mietern vor Ablauf dieser Frist Bescheid gegeben werden muss, ob ihnen die Wohnung darüber hinaus weitervermietet wird.
Laut Mietrechtsexperte Andreas Vonkilch von der Universität Innsbruck ist die Befristung rechtlich irrelevant, wenn den Mietern im Vertrag gleichzeitig "die Karotte in Form der möglichen Verlängerung vor die Nase gehängt wird". Was hier eindeutig der Fall sei. Dazu gebe es eine eindeutige Rechtsprechung. Ein Gutachter der Kirche meint freilich das genaue Gegenteil.
Der Streit geht in die nächste Runde. Ohne Aussicht auf Weihnachtsfrieden...
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