Wirbel in Wien

Rathausbeamte gehen derzeit mit 56 in Frühpension

Österreich
21.02.2012 17:25
Bundesweit beträgt das Pensionsantrittsalter in Österreich knapp 60 Jahre, und im Rahmen des gerade erst beschlossenen Sparpakets sind Maßnahmen enthalten, wie man das Antrittsalter hinaufsetzen kann. Wiens Rathausbeamte gehen im Schnitt noch früher, und zwar mit 56, in Pension - Bürgermeister Michael Häupl ist fest entschlossen, eine Anhebung auf 60 Jahre zu erreichen.

Alarm geschlagen hat in Wien die oppositionelle ÖVP, die aufgrund der allein im Jänner und Februar in Frühpension geschickten 117 Magistratsbeamten hochgerechnet hat, dass es heuer in Wien über 700 vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand geben werde. Das koste, so die Wiener ÖVP, die Steuerzahler zusätzliche Millionen und gefährde das Wiener Pensionssystem, weil das durchschnittliche Antrittsalter der Frühpensionisten auf unter 52 Jahre abzusinken drohe.

Häupl will künftig 60 Jahre erreichen
Von der "Krone" mit diesen Zahlen konfrontiert, verwies Bürgermeister Häupl darauf, dass im Gegensatz zu Behauptungen der Opposition das Frühpensionsantrittsalter bei den Rathausbeamten derzeit bei 56 Jahren liege. Häupl: "Ich will mich nicht auf irgendetwas ausreden - wir sind vom Ziel, das Antrittsalter auf 60 anzuheben, noch weit weg. Wir haben aber in den letzten fünf Jahren den Durchschnitt von 52 auf 56 Jahre anheben können."

Im Übrigen verweist Wiens Bürgermeister im "Krone"-Gespräch darauf, dass anders als beim Bund in Wien auch das Antrittsalter von Beschäftigten in der Müllabfuhr, bei der Feuerwehr oder im körperlich anstrengenden Krankenpflegedienst bei der Frühpension mitgerechnet werde.

Häupl: "In diesen Berufen ist es schwer, bis zum gesetzlichen Pensionsalter durchzuhalten. Denken Sie an einen Arbeiter der Müllabfuhr, der sein Leben lang Tonnen von Müll bewegen musste. Da geht dann eines Tages nichts mehr. Dasselbe gilt für Feuerwehrleute oder Krankenschwestern."

Der Amtsarzt wird alles genau prüfen
Wie man das Pensionsantrittsalter von 56 in Richtung 60 anheben kann, erklärt Häupl so: "Der Amtsarzt muss Gutachten nacheiner umfassenden ärztlichen Untersuchung erstellen. Es wird nicht möglich sein, einfach irgendetwas zu erzählen, um in Frühpension gehen zu können."

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