Ehefrau ermordet

43-jähriger Ägypter zu lebenslanger Haft verurteilt

Österreich
16.03.2011 19:07
Mit 7:1 Stimmen ist der Schuldspruch zu lebenslanger Haft deutlich gegen jenen 43-jährigen Ägypter ausgefallen, der seine Ehefrau in der Tautenhayngasse im Wiener Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus erstickt haben soll. Dem Angeklagten musste sich vor Gericht dafür verantworten, sein Opfer am 15. Jänner zu Boden gestoßen und ihr minutenlang Mund und Nase zugehalten zu haben.

"Ich bin nie in meinem Leben der Täter gewesen", sagte der Mann nach der Urteilsverkündung am Mittwochabend. Verteidiger Nikolaus Rast legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.

"Milderungsgründe haben im vorliegenden Fall völlig gefehlt", begründete die vorsitzende Richterin Martina Krainz die Höchststrafe. Sie ortete beim Angeklagten eine "skrupellose Vorgangsweise". Dieser habe die Tat nicht nur geplant, sondern außerdem versucht, diese im Nachhinein seiner Ex-Geliebten in die Schuhe zu schieben, indem er dieser die Wohnungsschlüssel in die Hand drückte und sie dazu brachte, den Tatort aufzusuchen.

Mehr Informationen siehe Infobox!

Der Mann habe seine Frau "wie sein Eigentum" behandelt und sie nach jahrelangen Gewalttätigkeiten getötet, nachdem sie die Scheidung eingereicht hatte. Deshalb sei nicht zuletzt aus generalpräventiven Gründen die Höchststrafe angemessen, meinte Krainz: "Diese Vorgangsweise ist nicht zu dulden. Dem muss ein Riegel vorgeschoben worden."

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