Nationalbank und Betriebsrat konnten sich offenbar in entscheidenden Punkten zu keinen Einschnitten bei der Pensionsregelung für die 550 aktiven Mitarbeiter mit altem Dienstrecht durchringen. Laut "Standard" soll die relative Höhe der Pensionszahlungen (80 bzw. 85 Prozent des Letztbezugs) gar nicht angetastet werden. Auch die Valorisierungen sind dem Bericht zufolge nicht von der hausinternen Regelung erfasst.
Rechnungshof-Empfehlung ignoriert
Die Einkommen der OeNB-Pensionisten werden nämlich, wie die der aktiven Notenbanker, an die jeweilige Kollektivvertragserhöhung angepasst. In diesem - über die Zeit gerechnet ins Gewicht fallenden - Punkt haben sich die Verhandler nicht an die Empfehlung des Rechnungshofs gehalten, so die Zeitung in ihrer Montagsausgabe. Der RH empfiehlt in seinem Rohbericht die Angeleichung an das ASVG-System, in dem die Pensionisten im Schnitt bestenfalls die Inflation abgegolten bekommen.
Um die hausinterne Betriebspensionsreform unter Dach und Fach zu bringen, muss nun jeder einzelne der 550 Betroffenen zustimmen. Bis März soll das nun geschehen. Die Notenbank möchte damit einem Gesetz zu den Luxuspensionen zuvorkommen, sie lehnt einen solchen Eingriff in das Pensionsrecht ab.
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