Insgesamt fünf Polizisten waren damals in die Wohnung in der Goldschlagstraße eingedrungen, nachdem eine panisch klingende Frau der Feuerwehr telefonisch einen Brand gemeldet hatte. Die Florianijünger nahmen am Einsatzort zwar weder Feuer noch Brandgeruch wahr, hörten jedoch "weibliche Schreie" aus der Wohnung und verständigten die Exekutive.
"Nach sieben Schüssen nicht gebändigt"
Die Wohnungsbesitzerin, die unter einer schweren Psychose leiden dürfte, ging dann mit zwei Messern auf die Beamten los. Dem ballistischen Gutachten zufolge wurde sie von sieben Schüssen getroffen, ehe sie zu Boden ging. "Danach hat sie sich wieder aufgerichtet und den Angriff fortgesetzt. Erst die letzten beiden Schüsse haben sie kampfunfähig gemacht", so Astrid Wagner, die Rechtsvertreterin des Polizeibeamten, die sich dabei auf Zeugenaussagen von Sanitätern und Feuerwehrmännern berief.
"Dieser Geschehensablauf ist laut dem Sachverständigengutachter Ingo Wieser aufgrund der besonderen Situation im vorliegenden Fall absolut schlüssig. Freilich ist der Vorfall tragisch. Das ändert aber nichts daran, dass der Polizist das Leben anderer schützen musste", hielt die Rechtsanwältin fest. Es treffe nicht zu, dass die Feststellungen des Sachverständigen im Widerspruch zu Zeugenaussagen stünden, betonte Wagner.
"Aussagen des Beschuldigten im Einklang"
Tatsächlich kommt der Ballistiker zum Schluss, dass die Frau "trotz des Erhalts mehrerer Treffer keine unmittelbare Waffenwirkung gezeigt hat" und dies "aufgrund der wundballistischen Erkenntnisse unter den gegebenen Umständen zu erwarten" war, wie es in dem Gutachten wörtlich heißt. Die diesbezüglichen Aussagen des Beschuldigten und der Zeugen "sind daher im Einklang mit den biomechanischen Vorgängen im menschlichen Körper zu bringen", hält Wieser fest.
Die tatsächliche Waffenwirkung entspreche oftmals nicht den Vorstellungen, wonach ein von einem Schuss Getroffener weggeschleudert werde, erläutert der Experte in seinem ausführlichen Gutachten. Die Intensität des empfundenen Schmerzes sei einerseits abhängig von den biomechanischen Vorgängen im Körper des Getroffenen und andererseits von dessen psychischem Zustand. In einem entsprechenden psychischen Ausnahmezustand, der in einer Kampfsituation im Regelfall gegeben sei, könne die objektiv vorhandene Verletzung mangels subjektiv spürbaren Schmerzes nicht wahrgenommen werden, wodurch die Handlungsfähigkeit vorerst nicht beeinträchtigt werde.
Psychiatrisches Gutachten ortet psychotischen Zustand
Unteressen ist bei der Justiz auch ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten über den Zustand der angeschossenen und lebensgefährlich verletzten Frau eingelangt. Demnach soll sich die 37-Jährige zum Tatzeitpunkt in einem psychotischen Zustand befunden haben, wodurch vollkommene Schmerzunempfindlichkeit eingetreten sei. Dass sie von zahlreichen Schüssen getroffen wurde, soll sie demnach "zumindest in den ersten Minuten des Geschehens nicht einmal bemerkt" haben.
Nach Angaben der Notärztin, die den Abtransport der Frau veranlasst hatte, soll die 37-Jährige noch im Rettungswagen versucht haben, sich aufzurichten, weshalb sie fixiert werden musste. Die Ärztin hatte unmittelbar nach dem Einsatz einen entsprechenden Vermerk angelegt.
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