Der Drohnenflug über eine nur spärlich bekleidete Sonnenanbeterin könnte einen 67 Jahre alten Mann aus Coburg teuer zu stehen kommen. Er fasste wegen seines luftigen Ausflugs gleich zwei Anzeigen aus, teilte die Polizei mit.
Denn zum einen flog der 67-Jährige unzulässigerweise im Bereich der Einflugschneise des Coburger Verkehrslandeplatzes. Zum anderen überflog er auch noch den Balkon einer 47-jährigen Coburgerin, die nur leicht bekleidet auf selbigem saß und sich durch den Drohnenflug belästigt fühlte.
Da naheliegend war, dass der 67-Jährige beim Drohnenflug samt Kamera auch die Coburgerin aufnahm, werde nun eine Anzeige wegen der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" an die Staatsanwaltschaft Coburg sowie eine Anzeige nach dem Luftverkehrsgesetz an das Luftamt Nordbayern geschickt, teilte die Polizei mit.
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