Hundeerziehung

Auch Bello muss zur Schule gehen

Tierecke
27.03.2008 12:39
Ein problemfreies Miteinander ist ein Zeichen von Lebensqualität - das gilt auch für Hundebesitzer und ihre Vierbeiner. Aus diesem Grund sollten Hunde so früh wie möglich eine Hundeschule besuchen. Gerade im städtischen Umfeld ist es wichtig, seinen Liebling so zu führen, dass weder die Öffentlichkeit beeinträchtigt, noch das Tier gefährdet wird. Der "Wiener Hundeführschein" etwa weist Frauchen und Herrchen nicht nur als Könner aus, er spart ihnen in der Bundeshauptstadt auch die Hundesteuer für ein Jahr.

Schon die Wahl der richtigen Hundeschule kann zur Qual werden. Viele Schulen setzen leider immer noch auf eine hundefeindliche Erziehung, die mehr schadet als nutzt. Ein Folder des Vereins "Vier Pfoten" zeigt die wichtigsten Punkte bei der Wahl der Hundeschule auf. krone.at hat zudem "hundefreundliche" Schulen in Wien für dich ausfindig gemacht (siehe Infobox).

Auf vielen Hundeausbildungsplätzen herrschen immer noch raue Methoden. Obwohl es in den letzten Jahren große Fortschritte auf dem hundepädagogischen Sektor gegeben hat, setzen erst wenige Hundeschulen auf eine tiergerechte Erziehung. Tipp: Bevor man sich einschreibt, sollte man immer eine Gratis-Schnupperstunde besuchen und zusehen – allerdings ohne Hund.

Was muss ich beachten?
Die wichtigsten Punkte bei der Auswahl einer hundefreundlichen Hundeschule sind, dass die Gruppe aus nicht mehr als fünf Hunden pro Trainer besteht. Sehr wichtig ist auch, dass mit positiver Verstärkung (Belohnung) gearbeitet wird und dass keine aggressiven Erziehungsmittel eingesetzt werden.

Gute Trainer achten zudem darauf, dass während der Ausbildung genügend Pausen eingelegt werden, damit die Hunde nicht überlastet werden. Abschließend sollte die Möglichkeit geboten werden, eine Prüfung abzulegen. Diese sollte jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sein. Weiteres Qualitätsmerkmal einer guten Hundeschule: Der Trainer korrigiert den Hundehalter und nicht das Tier.

Wiener Hundeführerschein
Den Hundeführerschein gibt es derzeit nur in Wien, und nicht bei allen Hundeschulen, da nur bestimmte, von der Stadt Wien ausgebildete Trainer, berechtigt wurden, diese Prüfungen abzunehmen. Er besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.

Der theoretische Teil soll dazu beitragen, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhalten des Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen. Im praktischen Teil soll gelernt beziehungsweise gezeigt werden, dass Hundehalterinnen und Hundehalter in der Lage sind, Alltagssituationen gemeinsam mit ihren Hunden tiergerecht, gesetzeskonform und stressfrei zu bewältigen. Der Hund wird dabei praktisch auf Umweltsicherheit getestet. Besteht man die Prüfung, dann muss ein Jahr keine Hundesteuer bezahlt werden.

Welpenkurs
Einen solchen Kurs sollten alle Hunde besuchen. Ziel ist es, den jungen Hund mit neuen und unbekannten Situationen zu konfrontieren, vertraut zu machen und ihn an Menschen und an seine Artgenossen zu gewöhnen. Der Tier sollte ein möglichst großes Spektrum an Einflüssen kennen lernen, wie verschiedene Geräusche, verschiedene Fußbodenarten, Kinderwagen, Rollstuhl, Regenschirm. Auch das Tragen eines Beißkorbes sollte der junge Hund gewöhnt werden.

Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Gruppen verantwortungsvoll zusammengestellt sind, denn bei zu großen Unterschieden von Alter oder Größe der Hunde, kann es zu Konfrontationen kommen, aus denen unterlegene Welpen unerwünschte Lehren ziehen.

Das Training macht nur mit dem Besitzer Sinn. Man sollte seinen Hund nicht zum Training abgeben oder den Hundeführer öfter wechseln. Im Kurs wird dem Welpen konsequent beigebracht, dass er in seinem menschlichen Rudel gewisse Regeln zu befolgen hat. Dazu ist es wichtig, dass auch dem Hundeführer richtiges Verhalten beigebracht und genau erklärt wird, wie er sich in gewissen Situationen richtig zu verhalten hat.

Erziehungskurse
Grundkurs, Aufbaukurs und wie sie alle heißen, schließen üblicherweise mit der so genannten Begleithunde-Prüfung  (BGH A, BGH 1, BGH 2, usw.) ab.

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