Die französische Biathlon-Weltmeisterin Julia Simon ist in der Kreditkartenaffäre zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt worden. Wenige Monate vor den Olympischen Winterspielen in Mailand hatte die 29-Jährige vor dem Strafgericht in Albertville die Vorwürfe des Diebstahls und Betrugs erstmals zugegeben. „Ich gestehe die Vorwürfe“, sagte Simon.
Der zehnmaligen Weltmeisterin war vorgeworfen worden, dass sie ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet sowie einem weiteren Mitglied der französischen Nationalmannschaft Kreditkarten gestohlen und damit im Sommer 2022 im Internet eingekauft haben soll. Das Gericht befand Simon in allen Anklagepunkten für schuldig. Sie muss zudem die Verfahrenskosten von Braisaz-Bouchet übernehmen sowie einen symbolischen Euro Schadenersatz an den französischen Skiverband (FFS) zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate Haft auf Bewährung und 20.000 Euro Geldstrafe gefordert.
Erinnerungslücken und Entschuldigung
„Ich kann mich nicht daran erinnern, diese Taten begangen zu haben“, sagte Simon und blieb eine genaue Erklärung schuldig. Sie entschuldigte sich zumindest. Für ihre Taten habe es „keine finanziellen Motive“ gegeben. Auf die Frage des Staatsanwalts, warum sie Fotos von den Bankkarten von Braisaz-Bouchet habe, antwortete Simon: „Ich habe so etwas wie einen Blackout.“
Bisher hatte die Weltcup-Gesamtsiegerin von 2023 die Vorwürfe bestritten und argumentiert, dass sie selbst Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sei. Die Betrugsvorwürfe waren intern Ende September 2022 aufgekommen. Braisaz-Bouchet erstattete im Frühsommer 2023 Anzeige. Simon wurde deswegen im Jahr 2023 zwischenzeitlich vom Mannschaftstraining ausgeschlossen, im Oktober wurde sie gar kurz in polizeiliches Gewahrsam genommen.
Der Staatsanwalt verwies auch auf die „kostspieligen, internationalen Ermittlungen“, weil Simon mit ständig neuen Beweisen die Ermittlungen untergraben habe. Sie sei sich ihres Handelns „völlig bewusst“ gewesen, das wie ihr verspätetes Geständnis Fragen hinsichtlich des Respekts gegenüber Opfern und der gesellschaftlichen Ordnung aufwerfe.
Sperre durch FFS möglich
Der französische Skiverband (FFS) verlangte einen symbolischen Euro als Schadenersatz. Wichtig für den Verband sei es nun, dass die Athleten zur Ruhe kämen. Die Anwältin von Braisaz-Bouchet sagte, damit könne sie sich nicht zufriedengeben. Neben dem Schuldeingeständnis seien weitere Erklärungen nötig.
Die unabhängige nationale Disziplinarkommission des Verbandes hatte sich bereits im Frühjahr 2023 mit „internen Vorgängen in der französischen Biathlonmannschaft“ befasst. Sie wird nun „so schnell wie möglich“ über die Disziplinarmaßnahmen des Verbandes entscheiden, wie FFS mitteilte. Im schlimmsten Fall droht Simon eine Sperre.
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