Wie deutsche Medien berichten, droht dem deutschen Sender wegen der fünften Staffel von „DSDS“ die hohe Strafe, nachdem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in vier Folgen Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen feststellte. Wie das Gremium nach einer Sitzung laut „Welt online“ mitteilte, empfahl die KJM der zuständigen Landesmedienanstalt, das "angemessene" Strafgeld von 100.000 Euro zu verhängen. Außerdem soll RTL die betreffenden Clips zu den Castingauftritten von den Internetplattformen entfernen. Ob der Sender tatsächlich zahlen muss, werde aber erst bei einer gesetzlich vorgegebenen Anhörung entschieden.
Abstimmung in der Infobox:
Sind Bohlens Sprüche zu hart?
Das Gremium ortete eine „Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter zwölf Jahren“ und kritisierte vor allem das „herabwertende Verhalten der Jury“ und "insbesondere die redaktionelle Gestaltung der Castingauftritte durch RTL, die die Kandidaten lächerlich machte und damit dem Spott eines Millionenpublikums aussetzte“. Gemeint sind damit vor allem die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion.
„Beleidigende Äußerungen“ und „antisoziales Verhalten“ würden als Normalität dargestellt, RTL habe es zudem „trotz wiederholter Aufforderungen der KJM“ zur vierten Staffel unterlassen, das Format vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen zur Prüfung vorzulegen.
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