Kein Stalking-Opfer

Richter liest Rabenvater gehörig die Leviten

Österreich
26.02.2016 12:51

Gehörig die Leviten gelesen hat am Freitag ein Richter einem Rabenvater, der eigentlich als Stalking-Opfer im Wiener Straflandesgericht Platz genommen hatte. Der Mann hatte seine 30 Jahre alte Ex-Freundin vor den Kadi gezerrt, weil sie ihn angeblich beharrlich verfolgt. Tatsächlich wollte die Frau lediglich, dass der Wiener Verantwortung für die gemeinsame Tochter übernimmt. "Menschlich völlig verständlich", urteilte Richter Andreas Böhm und sprach die Frau rechtskräftig frei.

"Ich mach' jetzt etwas, was ich normalerweise nie mache. Ich entschuldige mich, dass die Staatsanwaltschaft das angeklagt hat", fügte Böhm obendrein hinzu. "Die Anklage ist nicht von mir", betonte darauf Bernhard Löw, der Sitzungsvertreter der Anklagebehörde. Löw hatte in seinem Schlussvortrag auf "erhebliche Bedenken hinsichtlich der subjektiven und objektiven Tatseite" hingewiesen und das verfahrensgegenständliche Verhalten der Frau als "mehr als gerechtfertigt" bezeichnet.

Ex-Freundin: "Er hat mich schlecht gemacht"
Als Außenstehender musste man sich in der Tat darüber wundern, wie es dazu kommen konnte, dass die Frau überhaupt auf der Anklagebank gelandet war. Die 30-Jährige brachte im August 2015 eine Tochter zur Welt. Der Vater des Kindes wollte davon allerdings nichts wissen, da die Beziehung zu der Frau zu diesem Zeitpunkt längst in die Brüche gegangen war.

Er bestritt die Vaterschaft und erzählte gemeinsamen Freunden und Bekannten, die 30-Jährige wolle ihm ein fremdes Kind unterjubeln. "Er hat mich im gesamten Freundeskreis schlecht gemacht", berichtete die Frau dem Gericht. Sie habe "das mit ihm klären wollen. Möglich, dass ich nicht ganz korrekt gehandelt habe. Aber ich war einfach verzweifelt".

Angeklagte drängte zu Vaterschaftstest
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt hatte sie sich per Smartphone immer wieder an ihren Ex gewandt. Allerdings nicht, um ihn zurückzugewinnen - sie drängte auf einen Vaterschaftstest, versicherte dem Mann, sie habe es nicht notwendig, ihm ein Kind unterzuschieben, und schickte ihm wiederholt Fotos der Neugeborenen. Der Vater ging schließlich zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Stalkings.

Die unentwegten Kontaktversuche hätten ihn "natürlich belastet" und "in meiner Lebensführung beeinträchtigt", erzählte er nun als Zeuge. "Sie wollte mich nicht in Ruhe lassen", warf er der 30-Jährigen vor. Selbst in der Nacht habe sie sich gemeldet: "Ich hab' drei Mal die Telefonnummer wechseln müssen." Sogar seinen Job als Versicherungsmakler habe er wegen ihr verloren.

Staatsanwalt: "Zum Kindermachen gehören immer zwei"
Als ihm der Richter zu bedenken gab, dass es der Angeklagten primär um das gemeinsame Kind gegangen sei, erwiderte der Zeuge: "Ich hab' ihr gesagt, dass mir das Kind völlig egal ist." Daraufhin ging der Staatsanwalt beinahe durch die Decke. "Zum Kindermachen gehören immer zwei. Wenn man ein Kind nicht will, muss man halt verhüten. Das liegt auch in der Verantwortung des Mannes. Der kann sich nicht auf die Rolle des Produzenten zurückziehen", beschied er dem Zeugen. Der Angeklagten empfahl der Staatsanwalt, den Ex-Freund als "Irrtum im Leben" abzuhaken.

Richter: "Da krieg ich von GMX mehr Werbung"
"Das Ganze war überhaupt nicht geeignet, jemanden in der Lebensführung zu beeinträchtigen", stellte der Richter am Ende klar. Von der Anklage umfasst waren 194 Textnachrichten im Zeitraum März bis November 2015. "Das sind 0,8 Mitteilungen pro Tag. Da krieg ich von GMX mehr Werbung. Die drück' ich halt weg", meinte der Richter.

Der Versicherungsmakler ist übrigens nachweislich der Vater der Tochter. Das steht mittlerweile fest. Die Mutter legte im Grauen Haus ein mit 18. Februar datiertes Schreiben des zuständigen Bezirksgerichts vor, in dem das nach Durchführung eines Vaterschaftstests amtlich festgehalten wurde.

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