Reisefreiheit
Schweiz erteilt Chodorkowski ein Schengen-Visum
Chodorkowski hatte nach seiner Freilassung erklärt, er wolle im Jänner in die Schweiz reisen, wo seine Frau Inna und die 14-jährigen Zwillinge Gleb und Ilja leben. Bei der Schweizer Botschaft in Berlin hatte der 50-Jährige einen Antrag auf ein dreimonatiges Schengen-Visum gestellt. Inhaber eines solchen Visums können sich in den 26 Staaten des Abkommens bis zu 90 Tage pro Halbjahr aufhalten.
Der Ex-Ölunternehmer war nach zehnjähriger Haft kurz vor Weihnachten von Russlands Staatschef Wladimir Putin begnadigt worden und sofort nach Berlin ausgereist. Chodorkowski kann nach eigenen Angaben nicht nach Russland zurückkehren, da ihn dort eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 380 Millionen Euro erwartet. Er will sich nach seiner Freilassung nach eigener Aussage aber nicht an Putin rächen oder in die Politik gehen, sich allerdings für politische Gefangene in Russland einsetzen.
Yukos-Milliarden auf Schweizer Konten gebunkert
Der Kremlkritiker, der mit seinen Ölgeschäften zum reichsten Mann Russlands aufgestiegen war, hat Schweizer Medien zufolge einen Teil seines Vermögens auf Schweizer Konten. Im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs aus Russland hatte die Schweizer Justiz 2004 ein Vermögen von rund fünf Milliarden Euro von Chodorkowskis Yukos-Konzern auf fünf Banken in der Schweiz eingefroren.
Gegen diese Maßnahme reichten Chodorkowski und seine Mitstreiter Beschwerde ein. Das Schweizer Bundesgericht entschied, dass das Einfrieren der Gelder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße und hob die Blockade auf. Russlands Antrag auf Rechtshilfe wurde vom Bundesgericht 2007 schließlich definitiv verweigert.
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