Keine Wiederaufnahme

31 Jahre nach Mord – Anwalt: “Ich lege Beschwerde ein”

Salzburg
19.04.2012 08:48
17 Jahre lang hat ein heute 60-jähriger Mann für den Mord an der Salzburgerin Heidemarie Mayrhofer im Gefängnis gesessen. Doch jetzt, 31 Jahre nach der Tat, sind neue Spuren aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Wiederaufnahme des Verfahrens, die - wie berichtet - vom Gericht in erster Instanz abgelehnt wurde. Anwalt Stefan Rieder im "Krone"-Interview: "Ich lege Beschwerde ein!"

"Krone": Das Gericht gab dem Wiederaufnahmeantrag nicht statt. Ein Rückschlag?
Stefan Rieder: Die Sache ist noch nicht ausgestanden. Ich gehe davon aus, die Staatsanwaltschaft erhebt Beschwerde. Darüber entscheidet dann das Oberlandesgericht in Linz. Ich werde jedenfalls für den Sohn der Ermordeten Beschwerde erheben, sobald mir die Entscheidung vorliegt.

"Krone": Also keine Niederlage?
Rieder: In Wiederaufnahmeverfahren gibt es eine Tendenz der Untergerichte, die Entscheidung über eine Wiederaufnahme den Obergerichten zu überlassen. Insofern nicht überraschend.

"Krone": Sie hoffen, die Entscheidung fällt noch anders aus?
Rieder: Die Ermittlungen im Wiederaufnahmeverfahren sind unvollständig geblieben. Nach meinem Wissen wurde der Verurteilte nicht befragt, ob tatsächlich eine namentlich bekannte Person die letzte war, die das Opfer lebend gesehen hat. Dabei handelt es sich um jemanden, der der Vermieterseite nahe stand. Auch diese Person hat die Blutgruppe Null, die weder dem Opfer noch dem Verurteilten zugeordnet werden kann. Es gibt also zwei neue Verdächtige.

"Krone": Wie beurteilen Sie die Begründung des Gerichts?
Rieder: Der Verweis auf die Gesamtbevölkerung ist nicht zulässig. Der eine hat Fingerabdrücke am Etui in der Wohnung hinterlassen. Der andere war der Letzte, der die Ermordete lebend gesehen hat. Er war überdies nach einer Aussage im Akt auch Eigentümer des Etuis. Jetzt zu sagen, die beiden wären nicht verdächtiger als die gesamte Bevölkerung mit der Blutgruppe Null, ist ein Unsinn.

"Krone": Dass diese Angaben beim damaligen Prozess ausgiebig erörtert wurden?
Rieder: Es hat damals nie einen Sachbeweis gegeben. Die Verurteilung baute auf Indizien auf. Dem Verurteilten wurde zum Verhängnis, dass er in einem Nebenpunkt der Unwahrheit überführt wurde. Das darf aber nicht überbewertet werden.

"Krone": Ihre Überzeugung?
Rieder: Meines Erachtens müsste der Verurteilte freigesprochen werden. Dann ist der Fall wieder offen und die Suche nach dem wahren Mörder könnte begonnen werden. Finanzielle Überlegungen, also eine mögliche Haftentschädigung, dürfen bei der Entscheidung keine Rolle spielen. Es zeigt sich an diesem Fall einmal mehr, dass in Mordfällen Spurenträger zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden sollten. Wenn die Bluse noch da wäre, könnte das Blut der Gruppe Null analysiert und mittels DNA-Abgleich der Holländer oder die der Vermieterseite nahe stehende Person überführt oder auch ausgeschlossen werden.

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