Afrikaner beschimpft

Hotelier verurteilt, weil er nichts gegen Diskriminierung tat

Österreich
02.04.2012 12:21
Weil er zuließ, dass ein in seinem Hotel beschäftigter Afrikaner an seinem Arbeitsplatz diskriminiert wurde, ist ein oberösterreichischer Hotelbetreiber von einem Gericht verurteilt worden. Die Arbeiterkammer erstritt in dem Prozess über 1.500 Euro Schadenersatz für den Mann.

Der Afrikaner war als Abwäscher und Küchenhilfe in dem Hotel- und Gastronomiebetrieb tätig. Zweieinhalb Monate lang wurde er wegen seiner Hautfarbe und ethnischen Zugehörigkeit vom Küchenchef beschimpft. Dieser bezeichnete sich als "Herren" und den Arbeitnehmer als "Sklaven" – als Letzterer beim Hoteldirektor keine Hilfe fand, erstattete er Anzeige bei der Polizei. Daraufhin erhielt er allerdings die Kündigung.

Hotelbetreiber hätte eingreifen müssen
Die Arbeiterkammer intervenierte für ihn beim Arbeitgeber, doch der lehnte einen Schadenersatz ab. Die Interessenvertretung brachte schließlich Klage ein. Das Arbeitsgericht urteilte nach den Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes, wonach niemand aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden dürfe. Dies liege auch vor, wenn der Arbeitgeber eine angemessene Abhilfe "schuldhaft unterlässt".

Und als Reaktion auf eine Beschwerde dürfe der Beschäftigte weder entlassen, gekündigt noch irgendwie benachteiligt werden. Deswegen bekam der Afrikaner Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen – das Gericht erließ umgehend einen Zahlungsbefehl. Die geforderten 1.537,71 Euro mussten allerdings mittels Pfändung eingetrieben werden.

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