Die Touristin bewohnte damals im Pinzgau eine luxuriöse Blockhütte mit Whirlpool. Mit der Zeit klagte die Touristin schließlich über heftige Bauchschmerzen, brach den Urlaub ab und ließ sich in einer Klinik in ihrer Heimat behandeln. Laut Diagnose der Ärzte war sie von dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa befallen. Die 49-Jährige erlitt dem Strafantrag zufolge später eine Sepsis, die zu einem multiplen Organversagen führte. Sie starb am 22. Februar 2010 in einer Klinik in Bayern.
Ankläger: Anlage nicht jährlich hygienisch überprüft
In der Verhandlung wurde nun das Gutachten eines Hygienikers und auch die Expertise eines Internisten erörtert. Dem Mediziner zufolge war die Urlauberin an einer Pseudomonas-Infektion gestorben. Der Saalfeldner Bezirksrichter begründete den Schuldspruch damit, dass der Whirlpool mangelhaft gewartet worden sei, die Wartung habe nicht den technischen Vorgaben der Ö-Norm entsprochen. Die Anlage sei auch nicht jährlich hygienisch überprüft worden, sagte der Richter.
Hotelier tut "wahnsinnig leid", was passiert ist
Der Betreiber der "Wohlfühl-Oase" hatte stets seine Unschuld beteuert. Es tue ihm zwar "wahnsinnig leid", was passiert sei, er könne aber nichts dafür, hatte er am ersten Verhandlungstag am 7. September 2011 erklärt. Er habe die Whirlwanne von zwei Zimmermädchen einmal wöchentlich gründlich reinigen lassen, mit einem Spezialmittel und mit Chlor zur Desinfektion.
Verteidiger Roman Wagner zweifelte auch die Todesursache durch Bakterienbefall an und berief sich auf die schweren Vorerkrankungen der Deutschen und einen "Schmerzmittelmissbrauch". All diese Umstände könnten kausal für den Tod der Frau verantwortlich sein, meinte der Rechtsanwalt.
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