Beinahe unheilbar
Eine offizielle Begründung gebe es nicht, so der Sprecher der Behörde. Allgemein sei im Fall der Wiederbetätigung die subjektive Tatseite - also der Vorsatz - aber schwer nachweisbar. Das dürfte auch bei dem Zuckerbäcker zutreffen, zumal die Herstellung der Torten bereits einige Jahre zurückliegt. Welche Kunden die Süßwaren bestellt hatten, konnte nicht mehr ermittelt werden.
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