PS3-Jailbreak

Sony lässt Klage fallen – Hotz darf nie mehr hacken

Spiele
12.04.2011 09:30
Der monatelange Rechtsstreit rund um die Umgehung von Sicherheitssystemen der PlayStation 3 hat ein Ende: Sony hat nun mitgeteilt, dass die Anklage gegen Hacker George Hotz alias "Geohot" am 31. März offiziell fallengelassen wurde. Im Gegenzug darf Hotz bei Androhung hoher Geldstrafen nie mehr die Sicherheitssysteme von Sony-Produkten verändern.

Im offiziellen PlayStation-Blog haben Hardware- und Spieleriese Sony und Hotz eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass vor Gericht in Kalifornien eine Einigung wurde und der Streit damit beigelegt ist.

Der 21-jährige Hotz hat in einer Unterlassungserklärung bestätigt, dass er sich nie wieder - weder als Einzelperson noch in einer Gruppe - an den Sony-Sicherheitssystemen zu schaffen macht. Außerdem darf er keine Informationen mehr zu dem Thema öffentlich machen. Verstößt er gegen den Vertrag, muss er mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 bis 250.000 US-Dollar (etwa 6.900 bis 173.000 Euro) rechnen.

Hotz sagte in der Erklärung, es sei nie seine Absicht gewesen, "irgendwelchen Nutzern Probleme zu bereiten oder Piraterie zu vereinfachen". "Ich bin froh, diesen Prozess hinter mir zu haben", so Hotz weiter.

Hotz weiterhin angriffig
Gegenüber "Wired" gab er in einer E-Mail an, er dürfe sich nicht weiter äußern, wichtig sei ihm jedoch: "Ich mag Zensur nicht und ich mag es nicht, mich selbst zu zensieren. Seid sicher, dass ich noch immer den guten Kampf bestreite, so gut ich eben kann." In seinem Blog zeigt sich Hotz ebenfalls angriffig - am Montag schrieb er dort, er werde von nun am Sony-Boykott teilnehmen (die Hackergruppe Anonymous hatte dazu aufgerufen, siehe Infobox). "Ich werde nie mehr ein Sony-Produkt kaufen. Ich ermutige euch, das Gleiche zu tun." Außerdem kündigte er an: "Es kommt noch viel mehr in diesem Blog."

Imageschaden als Sonys treibende Kraft für Prozessende?
Weshalb sich Sony nun dazu entschlossen hat, den Prozess aufzugeben, ist nicht klar. Offiziell heißt es dazu von Firmenanwalt Riley Russell, man habe das geistige Eigentum des Konzerns schützen wollen. Möglich ist jedoch, dass auch der immer größer werdende Imageschaden das Unternehmen dazu gezwungen hat, den Rechtsstreit abzukürzen.

Immerhin hatte der Richter Sony bereits in zahlreichen Punkten beigepflichtet. So musste Hotz dem Konzern seine Festplatten übergeben, den Hack von der Website entfernen - und Anfang März wurde Sony auch noch das Recht zugesprochen, sämtliche IP-Adressen von den Nutzern der Website Hotz' zu erhalten. Auch wer eines seiner YouTube-Videos angesehen oder seine Tweets abonniert hatte, kam ins Visier des Konzerns. Möglicherweise hat der Unmut der Zehntausenden Betroffenen - die wohl nicht alle auf der Suche nach dem PS3-Root-Key waren - Sony dazu veranlasst, eine schnelle Lösung für die imageschädigende Kampagne gegen Hacker zu suchen. Schließlich sind zahlreiche User Hotz' Meinung, denn anfangs war es ohne Hack möglich, auf der PS3 Programme wie Linux zu installieren, bis Sony dieses Feature mit einem Update ohne Vorwarnung deaktivierte.

PS3-Sicherheitsschlüssel zum Download angeboten
Hotz hatte auf seiner Website einen PS3-Sicherheitsschlüssel zum Download angeboten, mit dem die Konsole laut eigener Aussage "effektiv hereingelegt wird, sodass unauthorisierte Programme darauf laufen". Mit diesem sogenannten Root-Key ließt sich der Kopierschutz der Konsole offenbar vollständig aushebeln.

Hotz beharrte in dem Prozess darauf, dass er kein Hacker sei. Ein Kunde solle das Recht haben, mit einem gekauften Gerät zu tun, was er wolle. Er kämpfte unter anderem mit Videos und Aufrufen auf seiner Website für die Finanzierung des monatelangen Prozesses und gegen Firmenriese Sony.

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