Salmonelleninfektion

Kleinkind gestorben – Ermittlungen gegen Eltern

Niederösterreich
11.03.2011 18:49
Der Tod eines 13 Monate alten Buben aus Stockerau (Bezirk Korneuburg) vergangene Woche könnte für die Eltern nicht nur psychische, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sei es möglich, dass sich das Kind bei einem illegal in der Wohnung gehaltenen Waran – einer exotischen Echsenart – angesteckt hatte. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt laut Sprecher Friedrich Köhl, ob eine Vernachlässigung der (elterlichen) Sorgfaltspflicht vorliegt.

Die Mutter des Buben glaubt, wie die "Krone" aus gesicherter Quelle erfuhr, weiter an plötzlichen Kindstod. "Unser Kleiner durfte das Tier nicht berühren", behauptete die Mutter des toten Buben steif und fest.

Die Amtstierärztin sei derzeit damit beschäftigt, Stuhlproben von den drei in der Wohnung der Familie befindlichen Echsen (ein Waran und zwei "Skinks") zu nehmen. "Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, lässt sich sagen, ob der tote Bub über Ausscheidungen der Echsen angesteckt worden ist", sagte Bezirkshauptmann Norbert Haselsteiner am Freitag. Bis Ende nächster Woche werde die Untersuchung noch dauern.

Vier Pfoten: Jedes vierte Reptil trägt Erreger in sich
Eine deutsche Studie – von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" am Freitag veröffentlicht – erhärtet indes  den Verdacht auf die Erreger. Demnach trug jedes vierte von 1.000 untersuchten Reptilien Krankheitserreger für eine Salmonelleninfektion in sich. Expertin Johanna Stadler: "Exoten sind also weder Kuschel- noch Heimtiere."

Exotische Tiere nicht der Gemeinde gemeldet
Die Eltern und das zweite Kind, ein fünfjähriges Mädchen, würden ebenfalls untersucht, scheinen aber nicht erkrankt zu sein. "Die Familie zeigt derzeit keine Anzeichen auf eine Salmonellenvergiftung", stellte Landes-Sanitätsdirektor Alfred de Martin fest. Die Bezirkshauptmannschaft hat bis zur Einlieferung des Buben ins Wiener SMZ-Ost in der Vorwoche nichts von den drei Echsen gewusst - die exotischen Tiere seien nicht angemeldet gewesen. Ob eine Bewilligung für die Tierhaltung vorliegt, sei ein reiner Verwaltungstatbestand und damit Sache der Bezirkshauptmannschaft. Laut Haselsteiner stehe die Familie unter Schock.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg habe zudem eine Obduktion des toten Buben angeordnet, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Geprüft werde in Richtung Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.

von Mark Perry, Patrick Radosta und Reinhard Holl, Kronen Zeitung

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